Richter: Ostermanns Steuerakten bleiben weiter im Landtags-Tresor

Saarbrücken/Saarlouis. Die vom Saar-Finanzministerium an den Untersuchungsausschuss "Landtagswahl 2009" adressierten Steuerakten des Unternehmers und FDP-Politikers Hartmut Ostermann bleiben vorerst weiter im Tresor des Landtages. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses dürfen vorläufig darauf nicht zugreifen

Saarbrücken/Saarlouis. Die vom Saar-Finanzministerium an den Untersuchungsausschuss "Landtagswahl 2009" adressierten Steuerakten des Unternehmers und FDP-Politikers Hartmut Ostermann bleiben vorerst weiter im Tresor des Landtages. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses dürfen vorläufig darauf nicht zugreifen. Dies hat der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis entschieden. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Ostermann und dem Untersuchungsausschuss. Rechtsanwalt Professor Egon Müller hatte - wie berichtet - für seinen Mandanten einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt. Ein Beweisbeschluss, der von der Fraktion der Linken dem Ausschuss vorgelegt wurde, sollte vorläufig außer Vollzug gesetzt werden. Das Verwaltungsgericht hatte sich jedoch für nicht zuständig erklärt und den Eilantrag zurückgewiesen. Dagegen legte Müller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Zwischenzeitlich hatte allerdings Professor Heinz Bierbaum, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion "Die Linke", Landtagspräsident Hans Ley aufgefordert, dem Untersuchungsausschuss die Finanzakten "unverzüglich" zur Verfügung zu stellen. Darüber informierte der Landtag das OVG. Die Richter stellten daraufhin per Beschluss klar, dass bis zur "abschließenden Entscheidung des Senats" untersagt ist, auf die sieben Aktenordner zuzugreifen, die vom Landtagspräsidenten unter Verschluss gehalten werden. mju

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