Richter: Gewalttäter Walter H. kommt nicht auf freien Fuß

Saarbrücken. Der als gefährlich eingestufte Gewalttäter Walter H. muss weiter in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Merzig bleiben. Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts gestern entschieden. Die Richter wiesen einen Antrag auf Entlassung des 63-Jährigen aus der Zwangsunterbringung ab. Der Anwalt von H. kündigte an, diese Entscheidung vor dem Oberlandesgericht anzufechten

Saarbrücken. Der als gefährlich eingestufte Gewalttäter Walter H. muss weiter in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Merzig bleiben. Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts gestern entschieden. Die Richter wiesen einen Antrag auf Entlassung des 63-Jährigen aus der Zwangsunterbringung ab.Der Anwalt von H. kündigte an, diese Entscheidung vor dem Oberlandesgericht anzufechten. Seiner Ansicht nach ist das Therapieunterbringungsgesetz, auf das die Richter seit 2011 die zwangsweise Unterbringung von H. stützen, verfassungswidrig. Zudem sei das Gesetz im Fall von H. nicht anwendbar. Dies ergebe sich aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs in einer vergleichbaren Sache vom Juli.

Nach Ansicht der Richter des Landgerichts ist diese Entscheidung aus Karlsruhe nicht einschlägig und betrifft einen nicht vergleichbaren Fall. Deshalb müsse H., der seit 1970 mehrfach wegen schwerster Gewaltdelikte mit sexuellen Bezug verurteilt wurde, zum Schutz der Allgemeinheit eingesperrt bleiben. wi

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