Gesetzesänderung Land will beim Rettungsdienst Private künftig ausbooten

Saarbrücken · Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz sollen künftig ohne Ausschreibung zum Zuge kommen. Dafür will die Koalition das Gesetz ändern.

 Der Rettungsdienst kommt künftig wohl komplett in die Hand von Hilfsorganisationen wie dem DRK.

Der Rettungsdienst kommt künftig wohl komplett in die Hand von Hilfsorganisationen wie dem DRK.

Foto: DRK

Privatunternehmen sollen im saarländischen Rettungsdienst in Zukunft nicht mehr zum Zuge kommen. Der Zweckverband Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) soll stattdessen die Möglichkeit erhalten, den Betrieb einer Rettungswache direkt an Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und den Malteser Hilfsdienst (MHD) zu vergeben – ohne europaweite Ausschreibung. CDU und SPD sind sich nach SZ-Informationen im Grundsatz einig, eine Ausnahme von den Ausschreibungsregeln des Vergaberechts in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen. Bisher muss jede Rettungswache, die neu errichtet wird oder deren Betreiber sich zurückzieht, öffentlich ausgeschrieben werden. 2015 hatte sich dabei erstmals im Saarland ein privater Anbieter durchgesetzt: Die Homburger Firma Ambulanz Frisch betreibt seither die Rettungswache in Beckingen-Erbringen. Bei bereits bestehenden Wachen verlängern sich die Verträge alle fünf Jahre automatisch, sofern sie nicht gekündigt werden.

Im Rettungsdienst geht es um Menschenleben, aber auch um Geld. Mit der geplanten Gesetzesnovelle, die im neuen Jahr auf den Weg gebracht werden soll, kommt die große Koalition einem Anliegen der Hilfsorganisationen nach. Das politisch bestens vernetzte DRK, zu dessen Kreisvorsitzenden Minister und Landräte gehören, drängt hinter den Kulissen auf eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, die Direktvergabe des Rettungsdienstes an Hilfsorganisationen juristisch wasserdicht einzuführen.

„Es dürfen keine Marktgesetze gelten. Damit würde man unglaublich viel kaputt machen“, warnte DRK-Präsident Michael Burkert. Die eingespielte Rettungskette aus Haupt- und Ehrenamt ist nach Burkerts Ansicht gefährdet, wenn Private den Rettungsdienst übernehmen. Denn nur die Hilfsorganisationen könnten etwa bei Katastrophen auf ehrenamtliche Helfer zurückgreifen. Derzeit ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg noch ein Verfahren anhängig, bei dem es um die Frage geht, ob für den Rettungsdienst eine Ausnahme von der ansonsten bestehenden Pflicht zur Ausschreibung gemacht werden darf. Geklagt hat der Rettungsdienstkonzern Falck, weil die Stadt Solingen ihren Rettungsdienst ohne öffentliche Ausschreibung vergeben hatte. Falck betreibt in mehreren deutschen Großstädten den Rettungsdienst und beobachtet aufmerksam auch den Markt im Saarland.

Nach den Plädoyers in dem Verfahren hält DRK-Landesgeschäftsführer Martin Rieger es für „fast ausgeschlossen“, dass der Prozess nicht im Sinne seiner Organisation ausgeht. Er erwartet das Urteil für die erste Jahreshälfte 2019. Daher fordert das DRK als Platzhirsch im Rettungsdienst – es betreibt rund 80 Prozent der Rettungswachen –, nicht erst das Urteil des EuGH abzuwarten, sondern das Rettungsdienstgesetz zügig zu ändern. Die große Koalition stimmt derzeit eine gemeinsame Linie ab, wie die SPD-Fraktion erklärt. Dabei dürfte es auch darauf ankommen, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Direktvergabe ausgestaltet werden. Der CDU-Fraktion hat schon erkennen lassen, dass sie Wert darauf legt, dass bei einer Direktvergabe an Hilfsorganisationen das „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ im Gesetz berücksichtigt wird.

Während in der Regierungskoalition darüber beraten wird, das Gesetz noch vor dem Urteil des EuGH zu ändern, bremst das Innenministerium mit Verweis auf das laufende Verfahren. Das Ressort würde in seinem Gesetzentwurf am liebsten zunächst nur die Aufgaben des neuen Berufs Notfallsanitäter regeln (die SZ berichtete) und nach dem EuGH-Urteil, wann immer es kommt, den Passus zur Vergabe nachschieben.

Das DRK drängt auch zur Eile, weil den Hilfsorganisationen laut Verbandspräsident Burkert sonst Mitarbeiter weglaufen würden. Notfallsanitäter seien auf dem Arbeitsmarkt umworben und wollten wissen, ob es bei den Strukturen im Rettungsdienst bleibt, so Burkert. In Luxemburg verdienten Notfallsanitäter netto, was sie im Saarland brutto bekämen. Auch die Uniklinik in Homburg will Notfallsanitäter anwerben, weil der Markt an Pflegekräften leergefegt ist.

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