Regionalverbands-Umlage sinkt um über elf Millionen Euro

Regionalverband. Weil die Zuschüsse des Landes, die Schlüsselzuweisungen, steigen, sinkt die Regionalverbandsumlage 2012 von 207,7 Millionen Euro im laufenden Jahr auf rund 196 Millionen Euro. Das teilte Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) gestern in einer Presseerklärung mit. Damit sinke die Umlage, die die Kommunen an den Regionalverband zahlen müssen, um 11,7 Millionen Euro

Regionalverband. Weil die Zuschüsse des Landes, die Schlüsselzuweisungen, steigen, sinkt die Regionalverbandsumlage 2012 von 207,7 Millionen Euro im laufenden Jahr auf rund 196 Millionen Euro. Das teilte Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) gestern in einer Presseerklärung mit. Damit sinke die Umlage, die die Kommunen an den Regionalverband zahlen müssen, um 11,7 Millionen Euro. Gillo: "Für unsere Städte und Gemeinden bedeutet das eine kleine Entlastung. Am Grundproblem ändert sich aber nichts. Der Haushalt des Regionalverbandes ist geprägt von den steigenden Fallzahlen im Sozial- und Jugendhilfebereich. Das übersteigt die Finanzkraft der Kommunen seit Jahren." Ohne eine stärkere Beteiligung des Bundes und der Länder würden die Schulden der Kommunen weitersteigen.Gillo kritisierte auch die sogenannte "Kulturumlage" des Landes in Höhe von 16 Millionen Euro. In dieser Höhe behalte das Land Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich für 2012. "Würde dieses Geld der kommunalen Seite zugute kommen, hätte man die Regionalverbandsumlage um weitere zwei Millionen Euro senken können."

Der Regionalverbandsdirektor teilte außerdem mit, dass die Kommunalaufsicht eine Beschwerde von drei Fraktionen in der Regionalversammlung - Grüne, Linke und FDP - zurückgewiesen hat. Dabei ging es um die Besetzung des Aufsichtsrats der Saarland Heilstätten GmbH (SHG). In einem Brief habe ihm die Landesbehörde mitgeteilt, dass der im Juni dieses Jahres in der Regionalversammlung gefasste Beschluss "kommunalaufsichtlich nicht zu beanstanden" sei, erklärte Gillo: "Mit dieser Entscheidung wurde meine Auffassung bestätigt, dass unser Beschluss rechtlich einwandfrei war. Die drei Fraktionen hatten bei der Wahl der zwei Mitglieder für den Aufsichtsrat gefordert, das Verhältniswahlrecht müsse angewendet werden.

SHG-Abstimmung war rechtens

Bei der Abstimmung in der Regionalversammlung wurde nach dem Mehrheitswahlrecht je ein Vertreter von CDU und SPD gewählt. Dagegen hatten die Fraktionen Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt. Gillo: "Dass ich den drei kleineren Fraktionen die 'demokratische Teilhabe an der Aufsicht über die SHG' verweigert hätte, wie sie behaupteten, hat sich als unsinnig erwiesen."sm

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