Regionalverband sucht Jugendschöffen

Regionalverband. In der ersten Jahreshälfte werden die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden im Regionalverband Saarbrücken je 180 Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten Völklingen und Saarbrücken sowie am Landgericht Saarbrücken als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen, teilt der Regionalverband mit

Regionalverband. In der ersten Jahreshälfte werden die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden im Regionalverband Saarbrücken je 180 Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten Völklingen und Saarbrücken sowie am Landgericht Saarbrücken als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen, teilt der Regionalverband mit. Der Jugendhilfeausschuss schlage doppelt so viele Kandidaten wie benötigt werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor. Der wählt in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen.Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Regionalverband wohnen und am 1.1.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Pfarrer sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens zutiefst unsympathisch ist.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Schöffen daher mitzuverantworten. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag vertreten und sich von Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen, schreibt der Regionalverband.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30. April an das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken, Heuduckstraße 1, 66117, Bewerbungsformulare sind im Internet auf der Website des Regionalverbandes Saarbrücken zu finden. red

rvsbr.de

schoeffenwahl.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort