Regelmäßig erinnern Rundschreiben an die Gebührenpflicht

St. Ingbert. Schreiben von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten machen den Adressaten selten Freude. Bei Heinz Lindinger lösten die Briefe, die er in den vergangenen Wochen von der GEZ erhielt, jedoch sogar richtigen Ärger aus. Wiederholt wurde der St

 In Anschreiben an verschiedene Adressaten mahnt die GEZ die Zahlung der Rundfunkgebühren an. Foto: Becker&Bredel

In Anschreiben an verschiedene Adressaten mahnt die GEZ die Zahlung der Rundfunkgebühren an. Foto: Becker&Bredel

St. Ingbert. Schreiben von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten machen den Adressaten selten Freude. Bei Heinz Lindinger lösten die Briefe, die er in den vergangenen Wochen von der GEZ erhielt, jedoch sogar richtigen Ärger aus. Wiederholt wurde der St. Ingberter darin aufgefordert, seine Rundfunk-Geräte im gewerblichen oder freiberuflichen Bereich anzumelden. Nicht nur, dass er gar keine Gewerbe angemeldet habe, "vielmehr hat dieselbe GEZ doch auch aufgrund meines geringen Einkommens bis zum Mai nächsten Jahres eine Gebührenbefreiung erteilt". Für den Rentner steht daher fest, "gar nicht mehr zu reagieren". Daran ändere auch nichts, dass die GEZ im Falle einer ausbleibenden Reaktion mit einem Bußgeld bis 1000 Euro droht, weil sie eine Ordnungswidrigkeit wittert.

Auch wenn sich die Pressestelle der GEZ in Köln zum Fall des St. Ingberters nicht äußern wollte, gab sie dennoch indirekt seiner Vermutung recht, ein Telefonbuch-Eintrag, der den St. Ingberter als "Maler und Grafiker" auswies, habe ihm die Anschreiben der Gebühreneinzugszentrale für Freiberufler beschert. Um ihre "gesetzliche Pflicht, Bürger zur korrekten Anmeldung ihrer Rundfunkgeräte zu veranlassen" zu erfüllen, starte die GEZ verschiedene Brief-Aktionen, neudeutsch Mailings, erläuterte Pressesprecherin Nicole Hurst. Eine Variante dieser Mailings richtet sich gezielt an Freiberufler. "Dazu mietet die GEZ zeitlich befristet markterhältliche Adressdaten an." Eine zweite Adressengruppe erhält die Zentrale regelmäßig von den Einwohnermeldeämtern, die ihr die Adressenänderungen von volljährigen Bürgern mitteilen. In beiden Fällen werde der Daten- und Teilnehmerbestand der GEZ mit diesen Daten abgeglichen. "Wo Übereinstimmungen fehlen, folgen die Schreiben, die an die Anmeldepflicht erinnern", so Hurst.

Konsequenzen aus dem Ignorieren dieses Schreibens braucht Heinz Lindinger zunächst nicht zu fürchten. "Unsere Schreiben an vermeintliche Freiberufler werden in vierwöchigem Abstand drei Mal wiederholt, danach die Adressen aber wieder gelöscht", hieß es in der GEZ-Pressestelle.

Wer selbst beim dritten Mal nicht reagiere, werde schriftlich nicht weiter kontaktiert. Auch nicht von Rundfunkgebühren-Beauftragten. Denn diese schicken die Rundfunkanstalten - und nicht die GEZ-Zentrale. schet

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"Wo Übereinstimmungen fehlen, folgen unsere Schreiben, die an die Anmeldepflicht erinnern."

Nicole Hurst, GEZ

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