Rechtsanwältin spricht über Vermögensstreit bei der Scheidung
Saarbrücken · . Wenn Paare heiraten und nichts anderes festlegen, tritt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft.
Welche Konsequenzen das mit sich bringt, werde oft erst bewusst, wenn der Bund fürs Leben vorzeitig endet. Über das Thema "Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten bei Scheidung" spricht die Fachanwältin für Familienrecht, Yvonne Schmitz, am Donnerstag, 30. Mai, um 19 Uhr, in der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland (KISS), Futterstraße 27, in Saarbrücken. Veranstalter ist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).
Nach seinen Angaben gilt als Faustregel für den Zugewinnausgleich: Jeder behält das Vermögen, das er in die Ehe einbrachte. Der Zuwachs des Vermögens und die während der Ehe aufgelaufenen Schulden würden geteilt. Die Berechnung erscheine sehr einfach, sei jedoch in der Praxis schwierig, teilt der ISUV mit. Der Eintritt zum Vortrag ist frei.
Weitere Informationen bei Egon Pohl, Tel. (01 63) 1 62 48 84, E-Mail info@isuv.de sowie im Internet.
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