Rechtsanspruch ja – aber worauf?

Saarbrücken · Ab 1. August haben Eltern einen Anspruch auf Betreuung ihres Nachwuchses. Doch die Kitaplätze sind rar, und das Gesetz bleibt in vielen Punkten vage. Können Eltern ihren Wunschplatz erwarten? Und wie können sie sich einen Platz einklagen?

Der Stichtag steht kurz bevor: Ab dem 1. August gibt es für alle unter Dreijährigen einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Doch was das genau bedeutet, darüber herrscht Unklarheit. Müssen Eltern eine Stelle bei einer Tagesmutter akzeptieren, auch wenn sie ihr Kind lieber in einer Kita sähen? Welche Entfernung zwischen Wohnort und Kita müssen sie in Kauf nehmen? Haben sie ein Recht auf einen Ganztagsplatz? Und können sie tatsächlich vor Gericht einen Platz einklagen?

Das Gesetz bleibt in vielen Punkten vage. Schon die Frage, wie viel Zeit die Jugendämter haben, um einen Platz zu vermitteln, ist umstritten. "Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht in der Regel eine dreimonatige Frist als angemessen an", erklärt Professor Holger Kröninger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. In den Landkreisen gibt es aber bereits Überlegungen, eine Frist von einem halben Jahr festzulegen, um den Jugendämtern mehr Zeit einzuräumen.

Bekommen Eltern einen Platz bei einer Tagesmutter statt in einer Kita angeboten, müssen sie das akzeptieren - so sieht das zumindest Martin Luckas, Geschäftsführer des saarländischen Landkreistags. Schließlich seien im Gesetz beide gleichrangig genannt. Das Verwaltungsgericht Köln entschied jedoch kürzlich, dass Eltern durchaus das Recht haben zu wählen. Klaus Guido Ruffing, Vorstandsmitglied des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht und Jugendamtsleiter des Saarpfalz-Kreises, hofft auf die Kompromissbereitschaft der Eltern: "Wenn kein Platz vorhanden ist, kann auch keiner vermittelt werden. Dann kann der Landkreis nur die nächstbeste Möglichkeit anbieten."

Und wie viel Fahrtzeit müssen Eltern in Kauf nehmen? Auch das ist umstritten. Klar ist nur: "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die nächstliegende Kita", so Luckas. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, die Kita dürfe nicht mehr als fünf Kilometer entfernt liegen. Andere Gerichte urteilten, eine halbe Stunde Fahrtzeit sei zumutbar. "Da müssen wir wohl das erste Urteil im Saarland abwarten", sagt Luckas.

Auch bei der Frage "Halb- oder Ganztagsplatz?" wird das Gesetz nicht konkret. "Im Einzelfall dürfte sich das nach dem individuellen Bedarf richten", erklärt Anwalt Kröninger. Sind beide Eltern berufstätig oder benötigt das Kind besondere Förderung, hat es gute Chancen auf einen Ganztagsplatz. Bleibt ein Elternteil zuhause, eher nicht. Obwohl das neue Gesetz eigentlich dafür sorgen sollte, dass jedes Kind den gleichen Zugang zu frühkindlicher Erziehung erhält.

Wem ein Ablehnungsbescheid des Jugendamts ins Haus flattert, der kann Klage beim Verwaltungsgericht in Saarlouis einreichen. Allerdings muss zunächst Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Eltern können auch auf eigene Faust einen privaten Kitaplatz suchen und vom Landkreis die Übernahme der Mehrkosten fordern. Rein theoretisch sind dabei nach oben keine Grenzen gesetzt, wie Kröninger erklärt: "Die Höhe ist nicht begrenzt auf den Betrag, den der Landkreis hätte aufwenden müssen, wenn er selbst einen Platz gestellt hätte." Luckas hingegen schätzt, dass die Kosten 400 Euro pro Monat nicht übersteigen dürfen: "Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Kosten für eine überzogen teure Betreuung erstattet werden."

Theoretisch können Eltern vor dem Landgericht auch auf Schadenersatz klagen, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und ihnen so ein Verdienstausfall entsteht. Das durchzusetzen, ist jedoch langwierig und geht nur mit Hilfe eines Anwalts.

Es sind also noch viele Fragen offen. Klarheit wird es erst geben, wenn im Saarland die ersten Urteile gesprochen werden. Dass es Klagen geben wird, davon ist Luckas überzeugt. Mit einer Klagewelle rechnet er jedoch nicht. Ruffing hofft, dass möglichst wenige Eltern den juristischen Weg einschlagen: "Ein persönliches Gespräch ist allemal besser." Er ist überzeugt, dass man so immer zu einer Lösung kommt, mit der Amt, Eltern und vor allem das Kind gut leben können.

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