"Rechts vor Links" in 30er-Zonen
Saarbrücken. Die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" führt das Straßenverkehrsamt vom 14. bis 18. Dezember schrittweise in folgenden Straßen ein: Robert-Koch-Straße, Hoederathstraße, Karl-Schleich-Straße und Schenkelbergstraße. Wie die Stadt informiert, setzt sie damit eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung um
02.12.2009
, 20:10 Uhr
Saarbrücken. Die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" führt das Straßenverkehrsamt vom 14. bis 18. Dezember schrittweise in folgenden Straßen ein: Robert-Koch-Straße, Hoederathstraße, Karl-Schleich-Straße und Schenkelbergstraße. Wie die Stadt informiert, setzt sie damit eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung um. Sie besagt, dass in Tempo-30-Zonen die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" gilt. red