"Rechts vor Links" in 30er-Zonen

Saarbrücken. Die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" führt das Straßenverkehrsamt vom 14. bis 18. Dezember schrittweise in folgenden Straßen ein: Robert-Koch-Straße, Hoederathstraße, Karl-Schleich-Straße und Schenkelbergstraße. Wie die Stadt informiert, setzt sie damit eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung um

Saarbrücken. Die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" führt das Straßenverkehrsamt vom 14. bis 18. Dezember schrittweise in folgenden Straßen ein: Robert-Koch-Straße, Hoederathstraße, Karl-Schleich-Straße und Schenkelbergstraße. Wie die Stadt informiert, setzt sie damit eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung um. Sie besagt, dass in Tempo-30-Zonen die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" gilt. red

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