Rechnungshof soll auch Kommunen prüfen dürfen

Saarbrücken. Die 52 saarländischen Kommunen und ihre Zweckverbände wie der Entsorgungsverband Saar (EVS) werden ihre Strukturen und Investitionen künftig möglicherweise vom Rechnungshof auf Einsparpotenziale hin überprüfen lassen müssen

Saarbrücken. Die 52 saarländischen Kommunen und ihre Zweckverbände wie der Entsorgungsverband Saar (EVS) werden ihre Strukturen und Investitionen künftig möglicherweise vom Rechnungshof auf Einsparpotenziale hin überprüfen lassen müssen. Zuständig für die externe, so genannte überörtliche Prüfung der Kommunen, ihrer Eigenbetriebe und Zweckverbände sowie der Landkreise ist seit dem Jahr 2008 das Landesverwaltungsamt in St. Ingbert. Dieses prüft allerdings nur, ob bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung die geltenden Gesetze beachtet werden. Die Wirtschaftlichkeit kann vom Land nur mit Zustimmung der Kommunen geprüft werden - faktisch findet eine solche Prüfung allein schon wegen der Auslastung der Kommunalaufsicht kaum statt.Das Innenministerium erklärte auf Anfrage: "Überlegungen über eine Reorganisation dieses Aufgabenbereichs sind im Gange. Der Möglichkeit der Übertragung auf den Rechnungshof des Saarlandes gilt dabei ein besonderes Augenmerk des Ministeriums für Inneres und Sport. In den meisten Bundesländern sind die Rechnungshöfe mit dieser Funktion betraut. Eine Entscheidung der Landesregierung wird jedoch erst nach interner Diskussion und entsprechender Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände getroffen werden."

Mit einer Übertragung der Prüfaufgabe käme die Landesregierung einem jahrelangen Anliegen des Rechnungshofes nach. Dessen Präsident Manfred Plaetrich, der Ende des Monats in den Ruhestand tritt, hatte die Forderung zuletzt mehrfach bekräftigt. Zugleich forderte er, bei einer Ausweitung der Prüfkompetenzen benötige der Rechnungshof auch mehr Personal.kir

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort