Rauswurf: Wagner sieht sich bestätigt

Rohrbach. Nach drei Ordnungsrufen hat Ortsvorsteher Hans Wagner in der August-Sitzung des Rohrbacher Ortsrates Wolfgang Seel (CDU) des Saales verwiesen (wir berichteten). Politisch ist der Vorfall zwischen Familien-Partei und CDU weiterhin umstritten, rein rechtlich aus Sicht des Ortsvorstehers aber geklärt. Wagner: "Die Verwaltung hat mein Handeln komplett bestätigt

Rohrbach. Nach drei Ordnungsrufen hat Ortsvorsteher Hans Wagner in der August-Sitzung des Rohrbacher Ortsrates Wolfgang Seel (CDU) des Saales verwiesen (wir berichteten). Politisch ist der Vorfall zwischen Familien-Partei und CDU weiterhin umstritten, rein rechtlich aus Sicht des Ortsvorstehers aber geklärt. Wagner: "Die Verwaltung hat mein Handeln komplett bestätigt." In der jüngsten Ortsratssitzung hatte die Stadtverwaltung, wie vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Jörg Schuh gewünscht, mitgeteilt, nach welchem Prozedere der Ortsvorsteher im Ortsrat Ordnungsrufe und Saalverweise erteilen darf. Demnach sei der Paragraf 16 der "Geschäftsordnung für die Ortsräte der Mittelstadt St. Ingbert" die einschlägige Rechtsvorschrift.Laut Stadt regelt dieser Paragraf der Geschäftsordnung die Handhabung der Ordnung und die Ausübung des Hausrechts. Diese wiederum ergebe sich aus dem Paragraf 43 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG). Beide Paragrafen sehen vor, dass der Vorsitzende im Ortsrat eines seiner Mitglieder nach dem dritten Ordnungsruf von der Sitzung ausschließen kann. Wofür es einen Ordnungsruf gibt, regelt Paragraf 43 KSVG, demzufolge "der Vorsitzende bei grober Ungebühr oder Zuwiderhandlung gegen die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffene Anordnungen Mitglieder des Rates zur Ordnung rufen" kann. Die Geschäftsordnung des Ortsrates modifiziere die Möglichkeit noch, so die Stadtverwaltung. Danach kann der Ortsvorsteher Redner und Ortsratsmitglieder auch dann zur Ordnung rufen, wenn sie "vom Verhandlungsgegenstand abschweifen oder sich in Wiederholungen ergehen" oder allgemein "die Ordnung verletzen". schet

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