Rauchverbot in kleinen Kneipen in Rheinland-Pfalz gekippt

Koblenz. Der Koblenzer Verfassungsgerichtshof hat gestern das Rauchverbot in rheinland-pfälzischen Kneipen mit nur einem Schankraum als verfassungswidrig bezeichnet. Dem Urteil zufolge verletzt das Rauchverbot die Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten in ihrem Recht auf freie Berufsausübung und in ihrer Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung in unzumutbarer Weise

Koblenz. Der Koblenzer Verfassungsgerichtshof hat gestern das Rauchverbot in rheinland-pfälzischen Kneipen mit nur einem Schankraum als verfassungswidrig bezeichnet. Dem Urteil zufolge verletzt das Rauchverbot die Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten in ihrem Recht auf freie Berufsausübung und in ihrer Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung in unzumutbarer Weise. Dagegen hatte die Verfassungsbeschwerde von Lehrern, die gegen das Rauchverbot an Schulen klagten, keinen Erfolg (AZ: VGH B 31/07 bis VGH B 29/08). Bereits am 30. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Rauchverbot in kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin für unzulässig erklärt. Die Koblenzer Richter räumten dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung des Nichtraucherschutzgesetzes bis zum 31. Dezember 2009 ein. epd

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