Bergbau RAG legt Berufung ein im Rechtsstreit mit Nalbach

Saarbrücken · Der Bergbaukonzern RAG will im Rechtsstreit mit der Gemeinde Nalbach Berufung einlegen. Das teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.

 Das Verwaltungsgericht habe die vom beklagten Bergamt und der beigeladenen RAG vorgetragene Argumentation in der Urteilsbegründung nicht gewürdigt, erklärte die RAG.

Das Verwaltungsgericht habe die vom beklagten Bergamt und der beigeladenen RAG vorgetragene Argumentation in der Urteilsbegründung nicht gewürdigt, erklärte die RAG.

Foto: BeckerBredel

Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hatte Ende April entschieden, dass die RAG das Grubenwasser im Betriebsbereich Duhamel (Ensdorf) des früheren Bergwerks Saar weiter abpumpen muss. Durch den Einspruch ist das Urteil nun jedoch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht habe die vom beklagten Bergamt und der beigeladenen RAG vorgetragene Argumentation in der Urteilsbegründung nicht gewürdigt, erklärte die RAG. Im Prozess geht es um den 2013 genehmigten Anstieg des Grubenwassers auf minus 400 Meter. Das Bergamt hatte dies der RAG 2013 in einem Sonderbetriebsplan erlaubt.

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