Prozess wegen Messerstecherei nach Saufgelage

Saarbrücken. Wegen Verdachts des versuchten Totschlags in zwei Fällen muss sich seit gestern ein 19-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Der junge Mann soll am ersten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres nach einem Zechgelage in Blieskastel mit einem Messer auf zwei Bekannte losgegangen sein und mehrfach zugestochen haben

Saarbrücken. Wegen Verdachts des versuchten Totschlags in zwei Fällen muss sich seit gestern ein 19-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Der junge Mann soll am ersten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres nach einem Zechgelage in Blieskastel mit einem Messer auf zwei Bekannte losgegangen sein und mehrfach zugestochen haben. Dabei seien beide Opfer verletzt worden, bei einem habe sogar akute Lebensgefahr bestanden.Angefangen hat das Ganze laut Anklageschrift mit einem gemütlichen Beisammensein in der Wohnung eines der Opfer. Dort trafen sich am 25. Dezember 2010 gegen 14 Uhr der Angeklagte, der Wohnungsinhaber und ein junges Pärchen. Gemeinsam tranken sie bis in die Abendstunden unter anderem zwei Flaschen Glühwein, eine Flasche Wodka und zwei Fünf-Liter-Fässer Bier. Ohne ersichtlichen Grund geriet der Angeklagte dann mit dem einen der jungen Männer aneinander, als der zur Toilette ging. Mit einem Küchenmesser ging er auf den Zechkumpan los, brüllte "Ich steche Dich ab", verfolgte ihn durch die Wohnung, schlug und stach zu. Als sich die Freundin des am Hals verletzten Mannes dazwischen warf, ließ der Angeklagte von seinem ersten Opfer ab. Er ging ins Wohnzimmer zurück und sagte: "Bevor ich Euch niedermetzele, metzele ich lieber den anderen nieder". Mit diesen Worten, so die Anklage, griff er den völlig überraschten Wohnungsinhaber an und schnitt ihn in den Hals. Der Mann versuchte zu fliehen, bekam aber mehrere Stichverletzungen in Bauch und Oberkörper. Er wurde dadurch akut lebensgefährlich am Magen verletzt und musste zehn Tage ins Krankenhaus. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit weit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Ihm droht im Fall einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe. Der Prozess wird fortgesetzt. wi

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