Prozess um Missbrauch in über 800 Fällen

Saarbrücken. Ein 63 Jahre alter Familienvater steht seit Ende April als Angeklagter vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts. Der Oberstaatsanwalt wirft ihm sexuellen Missbrauch eines Kindes vor. In den Jahren von 1992 bis 1999 soll er in mehr als 800 Fällen ein Mädchen missbraucht haben. Sie war gerade sieben Jahre alt, als die Übergriffe begonnen haben sollen

Saarbrücken. Ein 63 Jahre alter Familienvater steht seit Ende April als Angeklagter vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts. Der Oberstaatsanwalt wirft ihm sexuellen Missbrauch eines Kindes vor. In den Jahren von 1992 bis 1999 soll er in mehr als 800 Fällen ein Mädchen missbraucht haben. Sie war gerade sieben Jahre alt, als die Übergriffe begonnen haben sollen.Die inzwischen 27 Jahre alte Frau gehörte zum familiären Umfeld des Angeklagten. Obwohl keine verwandtschaftliche Bindung bestand, nannte sie ihn Opa. Die Übergriffe sollen sich nach Gute-Nacht-Geschichten im ehelichen Schlafzimmer des Angeklagten, auf einem Parkplatz auf der Heimfahrt vom Schwimmkurs, in einer Baubaracke und in der Kantine eines Reiterhofes ereignet haben. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger versucht die Glaubwürdigkeit der belastenden Aussagen zu erschüttern.

Offenbar genießt der Angeklagte in seinem Heimatdorf hohes Ansehen. Er ist ehrenamtlich tätig in Vereinen und in einer Partei. Ein Schöffe, der über ihn zu Gericht sitzen sollte, bekundete, dass er Probleme habe, wenn er ihn verurteilen müsse. Der Schöffe wurde ausgetauscht.

Bisher steht Aussage gegen Aussage. Bei den zahlreichen Zeugen sind deutlich zwei Lager erkennbar. Die Einen trauen dem Angeklagten die Taten zu, das andere Lager hält so etwas für unmöglich. Selbst die Tochter und der Sohn sind unterschiedlicher Meinung. Inzwischen gibt es Behauptungen, wonach auch andere Frauen ein nicht zulässiges Interesse des Angeklagten erweckt haben sollen. Seine Tochter und seine Schwiegertochter gehören dazu - sein Sohn glaubt das nicht. Er sieht abgrundtiefen Hass für das Motiv der Belastungen.

Bei den Bemühungen, den Angeklagten zu entlasten, zeigen sich Abgründe. Eine Zeugin sagt, wenn ihre eigene Tochter behauptete, vom Angeklagten missbraucht worden zu sein, würde sie das niemals glauben. Ein Heilpraktiker und Schwager will bei einem Belastungszeugnis per Augendiagnose eine Geisteskrankheit erkannt haben. Seine Diagnose hat er bislang geheim gehalten - bis zum gestrigen Prozesstag, wo er damit die Belastung abqualifizierte. Der Prozess wird am Freitagnachmittag fortgesetzt.

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