Saarbrücken/Völklingen Prozess um Ex-Welterbe-Manager Baldauf geht in zweite Runde

Saarbrücken/Völklingen · Das Landesarbeitsgericht wird sich mit dem Rechtsstreit um die Kündigung von Manfred Baldauf, früherer FDP-Landtagsabgeordneter und dann Geschäftsführer der Weltkulturerbe Völklinger Hütte GmbH, beschäftigen müssen. Wolfgang Kerkhoff, Sprecher von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD), bestätigte auf Anfrage, dass der Aufsichtsrat der GmbH beschlossen habe, Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Saarbrücken einzulegen. Rehlinger ist derzeit noch Chefin des Aufsichtsrates und wird dieses Amt voraussichtlich im Dezember an Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) abgeben.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Henning Kaiser

In der ersten Instanz hatte Baldauf, der sich gegen die Kündigung seines Managervertrages zum 31. Juli 2015 gewehrt hatte, obsiegt. Die Richter urteilten, dass die GmbH ihrem Ex-Geschäftsfüherr bis zu dessen Eintritt in den Ruhestand Anfang 2017 die Gehälter nachzahlen muss. Angeblich geht es dabei um etwa 180.000 Euro. Begründung: Der Vertrag sei nicht rechtmäßig gekündigt worden. Baldauf hatte behauptet, er habe keine schriftliche Kündigung erhalten. Wirtschaftsministerin Rehlinger hatte dagegen argumentiert, ein Fahrer habe das Schriftstück zu Baldaufs Völklinger Arbeitsstelle gebracht und dort, weil Baldauf nicht vor Ort war, an eine Mitarbeiterin übergeben.

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