LSVS-Finanzaffäre Prozess gegen Ex-LSVS-Präsident Meiser erst 2019

Saarbrücken · Der Strafprozess gegen den früheren Landtags- und Landessportverbands-Präsidenten Klaus Meiser (CDU), der wegen Untreue und Vorteilsgewährung angeklagt ist, wird voraussichtlich erst Ende Februar 2019 beginnen.

 Klaus Meiser

Klaus Meiser

Foto: BeckerBredel

Eine Landgerichtssprecherin bestätigte dies auf Anfrage. Bei einem so genannten „Rechtsgespräch“ zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Berufsrichtern der Wirtschaftsstrafkammer wurden „vorsorglich“ über zehn Verhandlungstermine bis April 2019 vereinbart. Allerdings hat die Kammer noch nicht entschieden, ob die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Diese Entscheidung soll erst nach Auswertung einer Stellungnahme von Professor Guido Britz, der Meiser verteidigt, und Anhörung der Staatsanwaltschaft fallen.

Bei dem Rechtsgespräch kam es nach SZ-Informationen nicht zu einer Verständigung auf ein Strafmaß. Anwalt Britz berichtet von „erheblichen Differenzen zwischen Verteidigung und Staatsanwalt“. Er bestreite, dass die Wirtschaftsstrafkammer für diesen Fall zuständig sei. Meiser sei wegen einer Nebenbeschäftigung für seine Lebensgefährtin und einem Präsidiumsbeschluss zur Kostenbeteiligung an dem Geburtstagsempfang von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) angeklagt. Es sei nicht ersichtlich, warum für diesen Sachverhalt „besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens“ erforderlich seien. Britz fordert, dass die Anklage nicht zugelassen wird. Er verweist darauf, dass die Anklage gegen den Landessportverbands-Vizepräsidenten Franz Josef Schumann bei einer anderen Kammer vorliege und mit dem Fall Meiser verhandelt werden soll. Auffallend ist, dass Strafbefehle gegen mehrere Präsidiumsmitglieder des Landessportverbands (LSVS) wegen Vorteilsgewährung von einer anderen Instanz, dem Amtsgericht Saarbrücken, erlassen wurden.

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