Prostitutionsschutzgesetz Prostituiertenschutz läuft nur zögerlich

Saarbrücken · Die Umsetzung des ab 1. Juli geltenden Gesetzes zum Schutz von Prostituierten lässt im Saarland auf sich warten.

 Das neue Prostitutionsgesetz wird die Frauen kaum schützen, bemängeln Kritiker.

Das neue Prostitutionsgesetz wird die Frauen kaum schützen, bemängeln Kritiker.

Foto: dpa/Oliver Berg

Am 21. Oktober 2016 hat der Bundestag nach langem Hin und Her das Prostituiertenschutzgesetz beschlossen, am 1. Juli dieses Jahres trat es offiziell in Kraft. Im Saarland wird sich die Umsetzung allerdings noch ein Weilchen hinziehen — wie auch in manchen anderen Bundesländern. „Die Vorlaufzeit zur Umsetzung bis zum 1. Juli 2017 seitens des Bundesgesetzgebers war zu kurz bemessen“, begründete das Sozialministerium auf SZ-Anfrage. Nach dem Entwurf eines sogenannten Ausführungsgesetzes, das nach der Sommerpause im Landtag verabschiedet werden soll, wird der Regionalverband Saarbrücken dann die neuen Aufgaben für das ganze Saarland übernehmen. Er soll den Prostituierten im Saarland die nun gesetzliche Anmeldung ermöglichen, ihnen eine Gesundheitsberatung anbieten sowie über die Erlaubnis eines Bordells und deren Kontrollen entscheiden. Das Land will dem Regionalverband dafür rund 250 000 Euro jährlich überweisen. Das Sozialministerium geht davon aus, dass der Regionalverband für die neuen Aufgaben insgesamt fünf zusätzliche Personalstellen brauchen wird.

Dem stehen rund 1500 Prostituierte im Saarland — so Schätzungen der Polizei — gegenüber. Sie müssen sich nach dem Prostituiertenschutzgesetz des Bundes bis Jahresende angemeldet haben. Damit sie das im Saarland auch können, will der Regionalverband bis spätestens Ende September alle Vorbereitungen getroffen haben. Ab 1. Oktober könne die Anmeldung dann voraussichtlich erfolgen, teilte ein Regionalverbandssprecher der SZ mit. Die Anmeldung soll ebenso wie die Gesundheitsberatung im Gesundheitsamt in der Saarbrücker Stengelstraße stattfinden.

Alle zwei Jahre müssen die Prostituierten die Anmeldung laut Gesetz erneuern, unter 21-Jährige jedes Jahr. Auch Bordellbetreiber müssen künftig ihren Betrieb anmelden — und bis Ende dieses Jahres ein Betriebskonzept zur Genehmigung vorlegen. Die große Koalition in Berlin hatte lange gerungen mit den Neuregelungen. Dass Änderungen notwendig waren, stand für viele jedoch außer Frage. „Es ist in Deutschland schwieriger, eine Pommesbude zu eröffnen als ein Bordell. Und damit muss Schluss sein. Wir brauchen für Bordelle klare Regeln“, hatte etwa die frühere Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) erklärt. Unklar blieb allerdings bis zuletzt, wie der zusätzliche personelle Aufwand bei Kommunen und Polizei kompensiert werden soll.

Die bereits in der Vergangenheit strittige Frage, wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft werden soll, scheint vorerst weiter offen. Denn wie und von wem etwa die gesetzliche Anmeldung von Prostituierten überprüft werden soll, sei noch nicht abschließend geklärt und werde noch diskutiert, heißt es im Regionalverband. Vieles spricht dafür, dass mit den Kontrollen die Polizei beauftragt wird. Dass die dazu extra Kontrollfahrten im ganzen Land unternimmt, gilt jedoch als unwahrscheinlich. Überprüft wird die Anmeldung Prostituierter wohl in der Hauptsache erst dann, wenn die Beamten wegen anderer Delikte ohnehin im Milieu ermitteln. Kenner der Szene geben zudem zu bedenken, dass Prostituierte häufig nur kurz in einer Stadt oder in einem Bundesland bleiben — und sich so, wohl insbesondere auf Druck der Zuhälter, jeder Kontrolle bislang bewusst entzogen haben. Skepsis ruft bei Kritikern auch die neue Erlaubnispflicht für Bordelle und die Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber hervor. So sei aus dem Milieu bekannt, dass die offiziellen Geschäftsführer der Bordelle oft Strohmänner seien, während die im Hintergrund agierenden Verantwortlichen direkt aus dem Zuhälter- oder Schwerkriminellen-Milieu stammten.

Die Prostitution zu regulieren, um die betroffenen Frauen zu schützen, oder sie gar einzudämmen, scheint demnach auch weiterhin schwierig zu sein. Im Frühjahr 2014 hatte die Landeshauptstadt Saarbrücken mit einer Sperrgebietsverordnung versucht, den Straßenstrich zurückzudrängen. Die Verordnung führte jedoch nach Polizeiangaben zu einem „sprunghaften Anstieg“ der Wohnungsprostitution. Kritiker der Sperrgebietsverordnung bemängelten daraufhin, dass die Sperrgebietsverordnung, die die Prostitution nur noch auf bestimmten Straßenabschnitten und zu bestimmten Zeiten zulässt, die Prostitution lediglich verlagert und die Probleme der Betroffenen ausgeblendet habe.

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