Saarbrücker Amtsgericht Polizeikommissar wegen falscher Aussage verurteilt

Saarbrücken · Weil er in einer Gerichtsverhandlung, in der sein Ex-Kollege auf der Anklagebank saß, eine falsche Aussage gemacht hat, wurde jetzt ein 32 Jahre alter Polizeikommissar zu einer Geldstrafe verurteilt.

 Die Statue Justizia ist im Amtsgericht in Hannover zu sehen. (Symbolbild)

Die Statue Justizia ist im Amtsgericht in Hannover zu sehen. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Strafrichterin Kathrin Weil vom Saarbrücker Amtsgericht hat einen 32 Jahre alten Polizeikommissar der Inspektion St. Johann (Karcher Straße) wegen uneidlicher Falschaussage vor einem Gericht zu einer Geldstrafe von 7200 Euro (120 Tagessätze zu 60 Euro) verurteilt. Dies entspricht einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte 150 Tagessätze gefordert. Verteidigerin Britta Nold dagegen auf Freispruch plädiert.

In ihrer Urteilsbegründung betonte die Richterin, zur Überzeugung des Gerichts habe die Hauptverhandlung ergeben, dass der angeklagte Polizeibeamte mit „bedingtem Vorsatz“ im Prozess gegen seinen Ex-Kollegen falsche Angaben gemacht habe. Der damals angeklagte Kommissar, der als so genannter Folter-Polizist bezeichnet wurde, ist zwischenzeitlich aus dem Polizeidienst gefeuert. Ein Urteil der zweiten Instanz gegen ihn über zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung im Amt, Verfolgung Unschuldiger, Bedrohung und Urkundenfälschung ist mittlerweile rechtskräftig. Der jetzt Angeklagte war am Tattag als stellvertretender Dienstgruppenleiter Vorgesetzter der Sonntagschicht in der Saarbrücker Inspektion. Er hatte übrigens mit dem Ex-Kommissar und einem weiteren Kollegen eine Fahrgemeinschaft zum Dienst.

In dem Prozess in der ersten Instanz wurde er unter anderem gefragt, ob er der damalige Streifenpartner des entlassenen Beamten mit ihm und einem jungen Kollegen über die Vorfälle, etwa den Einsatz von Pfefferspray gegen einen wehrlosen Rumänen, an jenem 9. Februar 2014 gesprochen hatte. Dies hatte u. a. der Streifenpartner ausgesagt. Der 32-Jährige hatte auf Rückfrage ausdrücklich ausgeschlossen, dass es überhaupt ein solches Dreier-Gespräch gegeben habe.

Richterin Weil hörte jetzt unter anderem die damals zuständige Oberstaatsanwältin, ihren Richterkollegen, der den Prozess des Schöffengerichtes geleitet hatte, zwei betroffene Polizisten und den Ermittlungsbeamten als Zeugen.

Fazit der mehr als dreistündigen Verhandlungen: Zu Ort und Uhrzeit des Gespräches unter den Polizisten gab es widersprüchliche Angaben. Der geschilderte Inhalt der kurzen Gesprächsrunde war aber in wesentlichen Teilen übereinstimmend. Die Angaben des Angeklagten, es habe gar kein Gespräch gegeben, seien damit widerlegt und der objektive Tatbestand der uneidlichen Falschaussage erfüllt. Der Polizeibeamte habe sich strafbar gemacht und mit „bedingtem Vorsatz“ gehandelt.

Weder der betroffene Kommissar noch seine Verteidigerin wollten einen Kommentar zu dem noch nicht rechtskräftigen Urteil abgeben.

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