Polizeigesetz soll liberaler werden

Saarbrücken. Die Jamaika-Koalition hat sich auf die Grundzüge eines neuen Polizei- und Verfassungsschutzgesetzes verständigt. Wie der FDP-Innenexperte Karl-Josef Jochem der SZ mitteilte, wird das Gesetz in wesentlichen Punkten liberalisiert. Das betreffe etwa die Videoüberwachung, die automatisierte Kennzeichen-Überwachung und die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Saarbrücken. Die Jamaika-Koalition hat sich auf die Grundzüge eines neuen Polizei- und Verfassungsschutzgesetzes verständigt. Wie der FDP-Innenexperte Karl-Josef Jochem der SZ mitteilte, wird das Gesetz in wesentlichen Punkten liberalisiert. Das betreffe etwa die Videoüberwachung, die automatisierte Kennzeichen-Überwachung und die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Darüber hinaus sehe die Jamaika-Koalition davon ab, die Online-Durchsuchung einzuführen.Andererseits dürfen Verfassungsschutz und Polizei im Saarland nach den Koalitionsplänen künftig den IMSI-Catcher anwenden, wie Jochem berichtete. Ein IMSI-Catcher ist ein Gerät, das die auf der SIM-Karte eines Mobiltelefons gespeicherte International Mobile Subscriber Identity (IMSI) auslesen kann. Dadurch kann man den Standort des Inhabers und dessen Bewegungsprofil ermitteln. Laut Jochem musste sich der Saar-Verfassungsschutz bei der Beobachtung militanter Islamisten bisher der Dienste des Bundes oder anderer Länder bedienen, weil deren Verfassungsschutzgesetze im Gegensatz zur Rechtslage im Saarland die Anwendung des IMSI-Catchers zuließen.

Die Befugnisse der Polizei zur Videoüberwachung werden nach den Vorstellungen der Koalition künftig wieder ausdrücklich auf Kriminalitätsbrennpunkte beschränkt. Die Videoüberwachung durch Ortspolizeibehörden im öffentlichen Raum etwa bei Müll-Containern soll abgeschafft werden. Die CDU-Alleinregierung hatte im Jahr 2007 die Kompetenzen der Polizei und der Kommunen zur Anwendung der Videoüberwachung ausgeweitet. Dies werde nun gemäß einer Festlegung im Koalitionsvertrag wieder rückgängig gemacht, so Jochem.

Die in 2007 eingeführten Befugnisse der Polizei zur automatisierten Überwachung von Kfz-Kennzeichen und zur vorbeugenden TKÜ würden ebenfalls gestrichen. Diese Kennzeichen-Überwachung sei an der Saar ohnehin nie angewandt worden, weil die dafür nötigen Geräte nicht angeschafft wurden, sagte Jochem. Die vorbeugende TKÜ, also das Abhören von Telefonaten und das Mitlesen von E-Mails, SMS und Faxen durch die Polizei, mache ohnehin keinen Sinn, da der Polizei das dafür nötige Personal fehle. Dort, wo die TKÜ Sinn mache, etwa bei Rechtsextremisten oder islamistischen Terroristen, gebe es ja den Verfassungsschutz, der sie anwenden und seine Erkenntnisse nötigenfalls dem Staatsschutz beim Landeskriminalamt (LKA) mitteilen könne.

Jochem betonte, die Einigung der Koalition auf das neue Polizei- und Verfassungsschutzgesetz sei "nicht das Ergebnis von Bürgerrechtshysterie, sondern von sachlicher Arbeit, die auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt". Im Verfassungsschutzgesetz werde man künftig verankern, dass alle fünf Fraktionen des Landtags im zuständigen Kontrollgremium des Parlaments vertreten sind. Das sei zwar schon lange Praxis, werde nun aber auch im Gesetz so festgehalten.

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