Pfadfinder-Betreuer soll Jugendliche sexuell missbraucht haben

Saarbrücken · Vor dem Landgericht bagatellisierte der 37 Jahre alte Angeklagte die Vorwürfe und verpasste so die Möglichkeit auf eine Bewährungsstrafe. Zwischen 2004 und 2006 soll er mehrere Minderjährige missbraucht haben.

Wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener muss sich ein 37 Jahre alter Erzieher vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg elf Fälle in der Zeit von 2004 bis 2006 vor. In drei Fällen soll er mit seiner damaligen Ehefrau Sex vor einem Jungen gehabt und diesen einbezogen haben.

Der Angeklagte stammt aus dem Regionalverband Saarbrücken und hat eine Ausbildung als Erzieher abgeschlossen. Er arbeitete zunächst in einem saarländischen Kinderheim und bis zuletzt in einer Außenstelle der Einrichtung in Rheinland-Pfalz. Im Oktober vergangenen Jahren, als die Vorfälle ans Licht kamen, wurde er entlassen.

Gemeinsam mit seiner damaligen Frau, einer Diplom-Religionspädagogin, leitete er eine Pfadfindergruppe im Regionalverband. Später gründeten beide die Organisation "Autonome Wandervögel" mit ähnlichen Aktivitäten wie Reisen, Zeltlagern und Gruppenabenden. Seine Frau wusste von den verbotenen Kontakten, hat aber darüber hinweggesehen. Vor die Wahl gestellt, damit aufzuhören, hat er sich von ihr getrennt. Sie ist inzwischen wieder verheiratet und hat die Übergriffe erst im vergangenen Jahr angezeigt, da sie Angst hatte, man werde ihr nicht glauben, da die Opfer aus Scham schwiegen. Die Betroffenen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugen gehört. Sie wurden von einer Diplom-Sozialarbeiterin des Sozialdienstes der Justiz begleitet, die ihnen über die peinliche Situation hinweghalf. Als Zuschauer des Prozesses meldete sich spontan ein Zeuge. Er habe mit einem der Betroffenen gesprochen und zur Anzeige geraten, damit er die Vorfälle endlich aufarbeiten könne. Den Angeklagten kenne er seit Jahren. Er habe auch als Betreuer in seiner Gruppe im Saarpfalz-Kreis gearbeitet. Dabei sei niemals etwas vorgekommen.

Eine vom Angeklagten zu Prozessbeginn angestrebte Verständigung mit dem Ziel einer Bewährungsstrafe ist gescheitert. Dazu wäre ein umfassendes Geständnis nötig gewesen. Der Angeklagte bagatellisierte jedoch die Fälle mit Verweis auf Alkoholkonsum oder gab an, sich nicht mehr erinnern zu können. Der Prozess wird fortgesetzt.

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