Saar-Krankenhäuser Personal-Vorgaben für Stationen sind rechtlich schwierig

Saarbrücken · Das saarländische Gesundheitsministerium kann nicht ohne weiteres personelle Untergrenzen für Krankenhaus-Stationen festlegen. Ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums kommt zu dem Schluss, dass dieser Wunsch „mit der Realität nicht vollständig vereinbar“ sei. Das Land kann demnach lediglich Vorgaben der Bundesebene für das Land übernehmen, aber keine weitergehenden Vorgaben machen. Die Bundes-Vorgaben erstrecken sich allerdings nur auf wenige Bereiche der Krankenhaus-Pflege.

 Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett durch den Flur.

Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett durch den Flur.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Das saarländische Gesundheitsministerium kann nicht ohne weiteres personelle Untergrenzen für Krankenhaus-Stationen festlegen. Ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums kommt zu dem Schluss, dass dieser Wunsch „mit der Realität nicht vollständig vereinbar“ sei. Das Land kann demnach lediglich Vorgaben der Bundesebene für das Land übernehmen, aber keine weitergehenden Vorgaben machen. Die Bundes-Vorgaben erstrecken sich allerdings nur auf wenige Bereiche der Krankenhaus-Pflege.

Die landesspezifischen Vorgaben, zu denen ein neues Gesetz das Saar-Ministerium ermächtigt, könnten aus Gründen der Rechtssicherheit und der Finanzierung lediglich unverbindlichen „Empfehlungscharakter“ haben, so die Gutachter. Ob und wie sie umgesetzt werden, soll eine Expertengruppe unter Beteiligung aller Akteure der Branche verbindlich regeln. Für das Gutachten befragte die Gesellschaft „Aktiva“ auch medizinische Fachgesellschaften. Sie befürworten fast alle die Festlegung von personellen Mindestzahlen für die Pflege in Krankenhäusern.

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