Partei "Freie Wähler" unterliegt vor Gericht in Namensstreit
Saarbrücken. Das Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken hat eine von der Partei "Freie Wähler" beantragte einstweilige Verfügung gegen die kommunalpolitische Vereinigung "Freie Wähler Saarland" zurückgewiesen (1 U 420/11-24). Es bestätigte damit eine Entscheindung des Landgerichts
Saarbrücken. Das Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken hat eine von der Partei "Freie Wähler" beantragte einstweilige Verfügung gegen die kommunalpolitische Vereinigung "Freie Wähler Saarland" zurückgewiesen (1 U 420/11-24). Es bestätigte damit eine Entscheindung des Landgerichts. Die Partei hatte erreichen wollen, dass die Vereinigung nicht den Namen "Freie Wähler Saarland" nutzt. Das OLG wies dieses Ansinnen nun zurück, da die Vereinigung nicht beabsichtige, "sich an Landes- oder Bundestagswahlen zu beteiligen, sodass die Wirkungskreise sich nur auf kommunaler Ebene überschnitten". Eine Beeinträchtigung der Landtagswahl-Chancen der Partei sei nicht zu befürchten. Der Bundesgerichtshof hat in der Namensfrage anders geurteilt. Die Partei will nun ein Hauptsacheverfahren anstrengen. jos