Parkverbot für Allerheiligen am Waldfriedhof Stadtmitte
Völklingen. Der Waldparkplatz ist an Allerheiligen, 1. November, generell gesperrt. Eine Ausnahmeregelung gilt für Fahrzeuge, die folgende Friedhofsbesucher befördern: Personen, die das 80. Lebensjahr überschritten haben, schwer Geh- oder Sehbehinderte und Blinde mit amtlichem Schwerbehindertenausweis
Völklingen. Der Waldparkplatz ist an Allerheiligen, 1. November, generell gesperrt. Eine Ausnahmeregelung gilt für Fahrzeuge, die folgende Friedhofsbesucher befördern: Personen, die das 80. Lebensjahr überschritten haben, schwer Geh- oder Sehbehinderte und Blinde mit amtlichem Schwerbehindertenausweis. Auch Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass ihnen der Fußweg nicht zumutbar ist, sowie Personen, die über eine gültige Jahresfahrgenehmigung für den Waldfriedhof Stadtmitte verfügen, dürfen auch an Allerheiligen hier parken, meldet die Stadtverwaltung. red