OVG-Richter: Bebauungsplan für Scheuerhof ungültig

Mettlach/Saarlouis. Die Verabschiedung des Bebauungsplans für das geplante Schießsportzentrum auf dem Scheuerhof ist nicht rechtens. Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Das ist am Freitag bekannt geworden. Als Grund nannten die Richter die Befangenheit eines Mitgliedes des Mettlacher Gemeinderates

Mettlach/Saarlouis. Die Verabschiedung des Bebauungsplans für das geplante Schießsportzentrum auf dem Scheuerhof ist nicht rechtens. Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Das ist am Freitag bekannt geworden. Als Grund nannten die Richter die Befangenheit eines Mitgliedes des Mettlacher Gemeinderates. Damit haben die Richter den drei Antragstellern Peter Siebert, Peter Theobald und Nicolaus Jäger Recht gegeben. Sie hatten einen so genannten Normenkontrollantrag gegen den Bauantrag gestellt.Über weitere Einwände, die die Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren erhoben haben, haben die Richter noch nicht entschieden. "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", heißt es in der OVG-Mitteilung weiter. red

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