Orientierungshilfen bei Fragen zum Pflegewesen

Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung überhaupt bezahlt?Die Höhe der Leistungen für einen Pflegebedürftigen ist gesetzlich festgelegt. Die Pflegeversicherung ist keine "Vollkaskoversicherung". Die Leistungen sind der Höhe nach - je nach Pflegestufe - begrenzt, so dass meist noch ein Eigenanteil vom Pflegebedürftigen übernommen werden muss

 Wer die Hilfe eines Pflegedienstes braucht, sollte sich zuvor ausgiebig über dessen Angebot informieren. Foto: gms

Wer die Hilfe eines Pflegedienstes braucht, sollte sich zuvor ausgiebig über dessen Angebot informieren. Foto: gms

Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung überhaupt bezahlt?Die Höhe der Leistungen für einen Pflegebedürftigen ist gesetzlich festgelegt. Die Pflegeversicherung ist keine "Vollkaskoversicherung". Die Leistungen sind der Höhe nach - je nach Pflegestufe - begrenzt, so dass meist noch ein Eigenanteil vom Pflegebedürftigen übernommen werden muss. Die Leistungen bei der häuslichen Pflege werden unterteilt in: Pflegesachleistungen (Leistungen durch professionelle Pflegedienste) und Pflegegeld (Pflege durch Familienangehörige oder Nachbarn). Möglich ist auch eine Kombination aus professioneller Betreuung und Geldleistung. Die Preise, die ein Pflegedienst für eine bestimmte Leistung berechnet, darf er nicht frei kalkulieren. Für die meisten Leistungen bestehen feste Vergütungssätze. In vielen Bundesländern erfolgt die Abrechnung nach Leistungskomplexen. Dabei können mehrere pflegerische Handlungen zusammengefasst werden.Was ist beim Abschluss eines Pflegevertrages zu beachten?Der Pflegevertrag sollte in allen Punkten verständlich sein. Pflegebedürftige sollten bei Abschluss eines Pflegedienstvertrages darauf achten, dass in dem Vertrag Art, Inhalt und Umfang der Leistungen und deren Vergütungen genau festgelegt sind. Aus der Leistungsbeschreibung sollte sich ergeben, welche Leistungen konkret, wann und wie oft erbracht werden. Der von der Pflegekasse zu übernehmende monatliche Betrag sowie der vom Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil muss klar ausgewiesen sein. Der Pflegebedürftige kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz beziehungsweise nach Aushändigung des Pflegevertrages ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Zusätzliche Regelungen sind sinnvoll: Die Haftung des Pflegedienstes für Fehler des Personals und in der Organisation sollte möglichst unbeschränkt sein. Seriöse Pflegedienste werden in ihre Verträge aufnehmen, dass der Pflegebedürftige jederzeit auch mit einer kurzen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Für den Dienst sollte die Kündigungsfrist mindestens drei Wochen betragen. Bei Tod und bei Einzug in ein Pflegeheim sollte die Kündigung sofort möglich sein. Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Wer sicher sein will, im Alter gut versorgt zu sein, sollte - sofern er sich es leisten kann - eine Zusatzversicherung schon ab 40 Jahren abschließen. Pflegezusatzversicherungen gibt es in zwei Varianten: Als Pflegetagegeld und als Pflegekostentarif. Mit einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Pflegebedürftige später die vereinbarte Summe zur freien Verfügung. Die Pflegekostenversicherung zahlt dagegen nachgewiesene Pflegekosten. Eine Pflegetagegeldversicherung ist für die meisten Versicherten die beste Wahl, weil sie mehr Entscheidungsfreiheit lässt. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. bietet jeden Donnerstag zwischen 14 und 16 Uhr einen Telefonratgeber zum Thema "ambulante Pflege" an. Weitere Informationen unter Tel. (0681) 5008915.

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