Ordnungsamt Ottweiler: Fußgängerzone ist kein Parkplatz

Ottweiler. Bereits seit Jahren ist der Bereich Enggaß/Rathausplatz/Pauluseck als Fußgängerzone ausgewiesen, der Lieferverkehr ist werktags von 7 bis 12 Uhr zugelassen. Ab 12.30 Uhr wird die Zufahrt zum Rathausplatz von Mitarbeitern durch Poller verschlossen. "Parken" ist generell nicht zugelassen, teilt das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Ottweiler mit

Ottweiler. Bereits seit Jahren ist der Bereich Enggaß/Rathausplatz/Pauluseck als Fußgängerzone ausgewiesen, der Lieferverkehr ist werktags von 7 bis 12 Uhr zugelassen. Ab 12.30 Uhr wird die Zufahrt zum Rathausplatz von Mitarbeitern durch Poller verschlossen. "Parken" ist generell nicht zugelassen, teilt das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Ottweiler mit. Kurzfristiges Befahren zur Erledigung wichtiger Angelegenheiten werde meist großzügig von Seiten der Verwaltung geduldet. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes berichten jedoch, dass die Verkehrsregelung vielfach nicht beachtet, die Fußgängerzone als Parkplatz missbraucht wird und Fußgänger durch Fahrzeuge gefährdet werden. Auch werden nachmittags Poller entfernt und nicht wieder eingesetzt. Dieses Verhalten könne nicht weiter geduldet werden. Das Ordnungsamt appelliert deshalb an die Betroffenen, das unberechtigte Befahren und Beparken der Fußgängerzone zu unterlassen. Verkehrskontrollen werden weiter verstärkt durchgeführt und Parkverstöße entsprechend geahndet. red

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