Saarbrücken Opferentschädigung im Saarland läuft nur stockend an

Saarbrücken · Menschen mit Behinderungen, denen in der Nachkriegszeit in Heimen oder Schulen Unrecht angetan wurde, können sich bis zum 31. Dezember 2019 an die Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beim Landesamt für Soziales wenden.

Von April 2017 bis März 2018 wurden 27 Beratungen durchgeführt und sechs Auszahlungen getätigt, meldet das Landesamt. Dennoch sei das Unterstützungsangebot bei vielen noch unbekannt. „Wir sind uns sicher, dass es noch weitere Betroffene im Saarland gibt und hoffen, dass diese Menschen sich noch bei uns melden, damit Ihnen die Hilfe zuteil werden kann, die Ihnen zusteht“, so Sozialministerin Monika Bachmann (CDU). Anfang 2017 wurde das Hilfesystem deutschlandweit eingeführt. Die Beratungsstelle ist mit einer Sozialarbeiterin sowie einer Psychologin besetzt. Ziel ist es, Opfer zu entschädigen, die als behinderte Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise zwischen 1949 und 1990 in der DDR in stationären psychiatrischen Anstalten und Einrichtungen der Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben.

„Es liegt jetzt an uns, die massiven Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, aufzuarbeiten und zu helfen, wo wir nur können“, sagt Bachmann. Die Stiftung kümmert sich neben den persönlichen Gesprächen und finanziellen Hilfen, wie einer einmaligen Geldpauschale von 9000 Euro, auch um die öffentliche Anerkennung der Opfer.

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