Oberverwaltungsrichter weisen Anträge der Kita-Gegner zurück

Saarbrücken. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Anträge des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland und einiger Anwohner gegen den Bebauungsplan "Kindertagesstätte Franzenbrunnen" zurückgewiesen. Damit kann die Stadt mit den Bauarbeiten beginnen. Die Kläger hatten bemängelt, dem Bebauungsplan fehle eine Umweltverträglichkeitsprüfung

Saarbrücken. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Anträge des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland und einiger Anwohner gegen den Bebauungsplan "Kindertagesstätte Franzenbrunnen" zurückgewiesen. Damit kann die Stadt mit den Bauarbeiten beginnen. Die Kläger hatten bemängelt, dem Bebauungsplan fehle eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Prüfung, die die Stadt bei dem mit der Kita eng verbundenen Bebauungsplan "Franzenbrunnen" mache. Es gebe zudem in Alt-Saarbrücken genug Kita-Plätze. Das OVG hat eine einstweilige Anordnung gegen den Bebauungsplan verneint. Es sieht keine "den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigende offensichtliche Unwirksamkeit des Bebauungsplans". Damit fällt die endgültige Entscheidung nun in den noch anstehenden Prozessen. red

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