Obdach finden für Flüchtlinge

Kreis Neunkirchen · Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider wünscht sich stärkere organisatorische und finanzielle Hilfe vom Land. Künftig soll es längere Vorlaufzeiten bei der Zuweisung geben, damit Kreis und Kommunen sich besser vorbereiten können.

Der blutige Bürgerkrieg in Syrien hat schon mehr als zwei Millionen Menschen außer Landes getrieben, meist in Nachbarstaaten wie die Türkei und den Libanon. Bund und Länder in Deutschland haben sich zunächst darauf verständigt, 5000 "besonders schutzbedürftige Flüchtlinge" aufzunehmen und dieses Kontingent gerade um weitere 5000 aufgestockt. Das Saarland nimmt nach dem Verteilungsschlüssel vorerst 124 aus Syrien Geflohene auf.

Dem Landkreis Neunkirchen, so teilt Christoph Faber von der Kreispolizeibehörde auf SZ-Nachfrage mit, sind vom zuständigen Landesverwaltungsamt in Lebach nach aktuellem Stand bisher 23 syrische Flüchtlingen zugeteilt worden. Sie werden nach einem Schlüssel, dem die Bevölkerungszahl zu Grunde liegt, auf die sieben Gemeinden des Kreises verteilt. Nach der Statistik des Kreises kommen derzeit auch viele Asylbewerber aus Eritrea an, die vor der Unterdrückung in ihrem Land flüchten - im Kreis Neunkirchen wurden bis jetzt 19 davon aufgenommen. "Wir rechnen in nächster Zeit mit monatlich zehn bis 15 weiteren Personen", sagt Faber mit Blick auf die Ankömmlinge aus Syrien und Eritrea.

Bei der "humanitären Verpflichtung" Flüchtlinge aus den Unruhegebieten des Nahen Ostens aufzunehmen, wünscht sich Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider stärkere organisatorische und finanzielle Unterstützung vom Land. Der Landkreis und dessen Kommunen hätten sozusagen Hals über Kopf angemessene Unterkünfte für die Flüchtlinge organisieren müssen, weil die Zuweisungen durch das Land sehr kurzfristig erfolgt seien. Das Land habe aber mittlerweile zugesagt, längere Vorlaufzeiten einzuhalten. Wichtig sei auch die soziale Betreuung der Flüchtlinge, die nach einem Beschluss des Kreistages durch die Migrationsdienste vor Ort erfolgen soll. Die Flüchtlinge erhalten in den meisten Fällen zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ist ihr Asylantrag anerkannt, erhalten sie einen Aufenthaltstitel, dürfen sie erwerbstätig sein. Solchen Flüchtlingen werden Sprachkurse und Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter angeboten. Sie erhalten bei Bedarf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, beispielsweise Arbeitslosengeld II.

Schnell in Deutschland heimisch werden, die Sprache lernen und arbeiten wollen auch die allerersten Bürgerkriegsflüchtlinge, die die Stadt Neunkirchen aufgenommen hat. Die vierköpfige Familie Sheikho, die im Oktober hierher kam, hat im Gespräch mit der SZ Hintergründe ihrer gefährlichen Flucht aus dem Bürgerkriegsland Syrien geschildert. Mehr als ein halbes Jahr lang mussten sich die Eltern mit zwei kleinen Söhnen durch Kleinasien und Europa schlagen, bis sie in Neunkirchen ankamen. >

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