Nach Untreue-Anklage OB Schneidewind lehnt Konsequenzen nach Anklage ab

Homburg/saarbrücken · Die Anklage wegen Untreue zum Nachteil der Stadt Homburg ist für deren Oberbürgermeister kein Anlass, sein Amt vorerst ruhen zu lassen.

 Unter Druck: Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD).

Unter Druck: Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD).

Foto: Robby Lorenz

. Rüdiger Schneidewind (SPD), Oberbürgermeister der Universitätsstadt Homburg, denkt offenbar weder an Rücktritt noch an eine persönliche Auszeit vom Amt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat – wie berichtet – in der so genannten Detektivaffäre gegen den Rathauschef Anklage wegen Untreue in Höhe von rund 100 000 Euro zum Nachteil der Stadt Homburg erhoben. Schneidewind soll sich vor dem Landgericht verantworten. Er hatte Mitarbeiter des städtischen Bauhofs über Wochen hinweg von mehreren Privatdetektiven aus Düsseldorf überwachen lassen, ohne den Stadtrat darüber zu informieren. Die Stadt kostete die Observierung, die quasi ergebnislos blieb, 330 000 Euro.

In einer Stellungnahme teilt der OB mit: „Ich betone nochmals, dass meine Absicht bei der Beauftragung der Detektei die war, Schaden von der Stadt abzuwenden. Es sollten Missstände aufgeklärt werden, auf die ich als Oberbürgermeister aufmerksam gemacht wurde. Wie ich bereits mehrfach deutlich gemacht habe, bitte ich dafür aufrichtig um Entschuldigung, insbesondere bei all denjenigen, für die die Beauftragung nicht der richtige Weg war.“ Fest stehe, zu keinem Zeitpunkt habe – weder er selbst noch ihm nahe stehende Personen – einen Vorteil aus der Beauftragung der Detektei gehabt. „Die mit der Beauftragung der Detektei verbundenen Rechtsfragen – wie im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Überwachungsmaßnahmen – sind durch eine Anklageerhebung nicht abschließend geprüft.“

Auf Fragen zu persönlichen Konsequenzen nach der Anklageerhebung stellt Schneidewind klar: „Ich werde mein Amt als Oberbürgermeister weiter mit aller Kraft für das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger und das Wohl unserer Stadt ausüben.“ Rechtsanwalt Joachim Giring, der den OB verteidigt, weist darauf hin, „dass der Sachverhalt, trotz der Kosten für die Beauftragung der Detektei, erhebliche Umstände zeige“, die für seinen Mandanten Schneidewind sprechen würden. Diese prüfe jetzt das Landgericht, das zu entscheiden habe, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werde. Mit der Anklageerhebung sei weder eine vorweggenommene Schuldfeststellung verbunden, noch gebe es einen Automatismus, wonach allein eine Anklageerhebung dienstrechtliche Folgen habe.“ Die Staatsanwaltschaft wirft Rüdiger Schneidewind ausdrücklich vor, er habe gegen seine Treuepflicht gegenüber der Stadt verstoßen und gesetzliche Vorschriften missachtet. Michael Forster, CDU-Fraktionschef im Stadtrat, fordert Schneidewind auf, seine Dienstgeschäfte „bis zur endgültigen Klärung“ der Vorwürfe an seinen Stellvertreter Klaus Roth (CDU) zu übertragen.

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