Noch kann Justitia bemüht werden

Püttlingen. Zwei Vorstandsmitglieder der Püttlinger Linken hatten bei der Kommunalaufsicht des Innenministeriums beantragt, die Püttlinger Bürgermeisterwahl anzufechten, was von der Aufsicht abgelehnt worden war

Püttlingen. Zwei Vorstandsmitglieder der Püttlinger Linken hatten bei der Kommunalaufsicht des Innenministeriums beantragt, die Püttlinger Bürgermeisterwahl anzufechten, was von der Aufsicht abgelehnt worden war. In unserer Berichterstattung dazu hatten wir auch erwähnt, dass ein ehemaliges Stadtratsmitglied der SPD ebenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, aber bis dahin noch nicht an die Öffentlichkeit getreten war. Dazu meldete sich nun der Antragsteller, Günter Meyer, zu Wort und erklärte in Bezug auf die Entscheidung der Kommunalaufsicht: "Klage beim Verwaltungsgericht kann ich noch bis zum 26. August einreichen. Die Entscheidung der Kommunalaufsicht habe ich noch nicht akzeptiert. Ich erinnere dabei an die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters 1974 in Püttlingen. Diese wurde von drei SPD-Mitgliedern, unter anderem auch von mir, angefochten. Die Kommunalaufsicht beim Innenministerium hat sie abgewiesen. Eine Klage beim Verwaltungsgericht war damals erfolgreich. Ich muss aber hinzufügen, dass die CDU damals beim Oberwaltungsgericht dann besser aufgestellt war als beim Verwaltungsgericht." Sprich: Damals hatte das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Kommunalaufsicht aufgehoben, vom Oberverwaltungsgericht wurde sie dann aber doch bestätigt. Ob er auch diesmal wieder Klage einreiche, so Meyer, überlege er derzeit noch. 1974, als der Bürgermeister noch vom Stadtrat gewählt wurde, sei es um folgendes Thema gegangen: Die Voraussetzung, um sich nach dem Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) für das Amt des Bürgermeisters qualifizieren zu können, sei gewesen, dass der Bewerber entweder Richter oder für den höheren Verwaltungsdienst ausgebildet sein musste, da die Stadt Püttlingen mehr als 20 000 Einwohner hatte. Die Stadtverwaltung habe damals auch keinen Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation gehabt. Unterdessen bestätigten Astrid Schramm und Sigurd Gilcher, beide für Die Linke im Stadtrat, nochmals: "Wir werden gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht keine weiteren Rechtsmittel einlegen." Die Tatsache, dass die Kommunalaufsicht das Ergebnis korrigieren musste (ein umstrittener Stimmzettel war wieder den ungültigen Stimmen zugeschlagen worden), zeige, dass man mit der Kritik an der Vorgehensweise des Gemeindewahlausschusses "nicht so ganz falsch" gelegen habe. mr

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