Neunkircher Ortsrat begrüßt die „neue“ Parkschule

Neunkirchen · Aus Sicht des Neunkircher Ortsrates steht der Gebundenen Ganztags-Grundschule Am Stadtpark nichts im Weg. Auch ein Bebauungsplan Marktstraße, der Spielhallen verhindern soll, fand Zustimmung.

Noch bevor der Stadtrat in der nächsten Woche endgültig entscheidet, hat der Ortsrat Neunkirchen in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig einem Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Änderung der Grundschule Am Stadtpark in eine Gebundene Ganztagsgrundschule (GGTS) zugestimmt. Die bisherige Grundschule Am Stadtpark soll demnach mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 als GGTS geführt werden. Der Erlass des Ministeriums verweist unter anderem auf das Auswahlverfahren zur Aufnahme in die GGTS Am Stadtpark, das die Kreisstadt Neunkirchen als Schulträger durch die Aufstellung einer entsprechenden Satzung zu regeln hat. Auch diesen Satzungsentwurf hat der Ortsrat unter Vorsitz von Ortsvorsteher Volker Fröhlich einstimmig angenommen. In der Satzung, die mit Beginn des Schuljahres 2013/14 am 1. August in Kraft tritt, sind unter anderem das Auswahlverfahren sowie die jährliche Bildung und Zusammensetzung eines Auswahlausschusses geregelt.

Zuvor hatte der Ortsrat grünes Licht gegeben für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 125 Marktstraße sowie den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Stadtplaner Jörg Lauer hatte erläutert, dass die Stadt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Marktstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum langfristigen Erhalt attraktiver Nutzungsmöglichkeiten in diesem Bereich schaffen und zugleich städtebaulichen Fehlentwicklungen wie der Ansiedlung von Spielhallen oder Vergnügungsstätten in diesem Bereich einen Riegel vorschieben will. Somit sei dieser Bebauungsplan eine weitere Umsetzung des vom Stadtrat im Dezember 2010 verabschiedeten Vergnügungsstättenkonzeptes. Zur baurechtlichen Absicherung dieser Planung ist laut Baugesetzbuch die Aufstellung einer Ortssatzung über eine Veränderungssperre erforderlich, die vom Ortsrat einstimmig befürwortet wurde. Damit soll nach Angaben des Leiters der Abteilung für Stadtplanung und Stadtentwicklung sichergestellt werden, dass während der Zeit der Bebauungsplanaufstellung nichts passieren kann.

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