Neunkirchen setzt Tariftreue durch

Neunkirchen. Erstmals ist in einem saarländischen Landkreis der mit Verdi abgeschlossene Nahverkehrs-Tarifvertrag zur Bedingung bei der öffentlichen Ausschreibung von Buslinien gemacht worden. Damit ging der Landkreis Neunkirchen weiter als das Tariftreue-Gesetz des Landes, das nur irgendeinen Tarifvertrag vorschreibt

 Die Busse der NVG werden bald auch als Regionalbusse des Landkreises unterwegs sein. Foto: Hiegel

Die Busse der NVG werden bald auch als Regionalbusse des Landkreises unterwegs sein. Foto: Hiegel

Neunkirchen. Erstmals ist in einem saarländischen Landkreis der mit Verdi abgeschlossene Nahverkehrs-Tarifvertrag zur Bedingung bei der öffentlichen Ausschreibung von Buslinien gemacht worden. Damit ging der Landkreis Neunkirchen weiter als das Tariftreue-Gesetz des Landes, das nur irgendeinen Tarifvertrag vorschreibt.Den Zuschlag für die Vergabe dreier Linienbündel des Landkreises hat die Neunkircher Verkehrs-AG (NVG) erhalten, die bisher die innerstädtischen Linien in Neunkirchen befährt. Sie gehört zu 60 Prozent der Stadt und zu 40 Prozent dem Landkreis. Die Bahn-Tochter Saar-Pfalz-Bus GmbH, die die Linienbündel des Landkreises bislang befahren hatte, sowie der private Bewerber Baron Reisen hatten das Nachsehen.

Im Saar-Busgewerbe gibt es im Wesentlichen drei Tarifverträge: den für die Saar-Pfalz-Bus, der als der bestdotierte gilt, den mit Verdi ausgehandelten Tarifvertrag Nahverkehr Saarland (TV-N Saar) sowie den Tarif für das private Busgewerbe, den die christliche Gewerkschaft GÖD mit dem Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) abgeschlossen hat. Der GÖD-Tarif sieht im Gegensatz zum TV-N Saar keine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung vor. Daneben gibt es zahlreiche nicht tarifgebundene private Busbetriebe.

Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider (SPD) hatte festgelegt, dass die Bieter den TV-N Saar einhalten müssen - was der LVS als Verstoß gegen das Tariftreue-Gesetz wertet.

Zudem hatte sie bestimmt, dass der siegreiche Bieter die bisherigen Fahrer der Kreislinien weiterbeschäftigen muss - wenn diese es wünschen. Weshalb die NVG nun wohl 13 Fahrer der Saar-Pfalz-Bus zu deren bisherigen Tarif- und Sozialstandards übernehmen muss.

Ferner mussten sich alle Bieter dazu verpflichten, dafür zu sorgen, dass auch Subunternehmer, die auf den Kreislinien eingesetzt werden, ihre Fahrer nach dem TV-N Saar bezahlen. Die Saar-Pfalz-Bus befährt bisher nur ein Drittel der Linien und vergibt den Rest an private Subunternehmer, die laut Verdi ihre Mitarbeiter unter dem Niveau des TV-N Saar entlohnen. Nach den neuen Regeln, die ab Inkrafttreten der Auftragsvergabe, also ab 1. Januar gelten, ist dies nicht mehr zulässig.

Wie Hoffmann-Bethscheider auf SZ-Anfrage mitteilte, bleibt der Zuschuss des Landkreises für den Nahverkehr ungefähr gleich. Die Orientierung am TV-N Saar hat demnach nicht zu Mehrausgaben geführt.

Ähnliche Bestrebungen wie in Neunkirchen gibt es nach SZ-Informationen auch in anderen Landkreisen des Saarlandes. So forderte die Junge Union im Kreis St. Wendel kürzlich zu prüfen, ob der Landkreis bei Linien-Vergaben die Anwendung des TV-N Saar voraussetzen kann. Dort steht bald die Vergabe von sechs Buslinien an, die bisher von der Saar-Pfalz-Bus befahren werden.

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