Attacke ging Streit voraus Neuneinhalb Jahre Haft für tödliche Messerstiche

Saarbrücken · „Brutal und in einem Gewaltexzess“ hat nach Einschätzung des Landgerichts Saarbrücken ein 46-Jähriger einen russischen Bekannten aus dem Drogenmilieu mit 20 Messerstichen getötet.

 Die Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken. (Archivbild)

Die Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken. (Archivbild)

Foto: dpa/Oliver Dietze

Wegen Totschlags verurteilten die Richter den in Kasachstan geborenen Deutschen gestern zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren. Zudem ordnete die Kammer für den Heroinabhängigen nach zwei Jahren und neun Monaten die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Ein nichtiger Anlass – ein Streit um eine Uhr als Pfand in einem Drogengeschäft – habe den Angeklagten zu einer Tat „in überschießender Gewalt mit brutaler Vorgehensweise“ bewogen, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Weber. Der 46-Jährige hatte sein Opfer (41), das halbseitig gelähmt war, nach einem Faustschlag mit Messerstichen in den Kopf, danach mit Stichen in den Rücken getötet.

Eine Notwehrsituation sah die Kammer anders als die Verteidigung nicht. Ebenso wenig sahen die Richter die Verwirklichung eines Mordmerkmals, im Gegensatz zur Nebenklage-Vertreterin. Wegen der langjährigen Heroinsucht sei eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Höchststrafe von zwölf Jahren und ebenfalls einen Maßregelvollzug gefordert hatte. Oberstaatsanwalt Raimund Weyand hatte lediglich die „halbwegs geständige Einlassung“ des Angeklagten positiv bewertet. Auf der anderen Seite stünden eine „sehr brutale, sehr blutige Tatentwicklungsweise“ und elf Vorstrafen. Die Vertreterin der Nebenklage sagte, dass der Täter in Notwehr gehandelt habe, sei eine reine Schutzbehauptung. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Jahren beantragt. Der Angeklagte selbst nutzte das Schlusswort, um sich bei den Eltern des Opfers und seiner eigenen Familie zu entschuldigen. „Wenn das überhaupt möglich ist“, sagte er. „Es tut mir sehr leid, aber er hat mich einfach provoziert.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)
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