Grubenwasseranstieg Nalbach siegt: Die Pumpen im Bergwerk Saar laufen weiter

Saarlouis · Die RAG muss das Grubenwasser im Betriebsbereich Duhamel (Ensdorf) des früheren Bergwerks Saar weiter abpumpen.

Kläger ist Nalbachs Bürgermeister Peter Lehnert.

Kläger ist Nalbachs Bürgermeister Peter Lehnert.

Foto: BeckerBredel

Im Prozess um einen bereits 2013 genehmigten Anstieg des Wassers auf minus 400 Normalnull (400 Meter unter dem Meeresspiegel) hat das Verwaltungsgericht Saarlouis gestern der Klage der Gemeinde Nalbach stattgeben. Vor fünf Jahren hatte das Bergamt des Landes der RAG in einem Sonderbetriebsplan erlaubt, das Wasser von rund minus 1400 Meter auf minus 400 Meter ansteigen zu lassen. Das gestern gefällte Urteil hebt den Sonderbetriebsplan nun auf.

Die Gemeinde ist der Ansicht, dass sie im Zulassungsverfahren des Sonderbetriebsplans hätte beteiligt werden müssen. Die Nalbacher befürchten durch den Grubenwasseranstieg Bodenbewegungen, Tagesbrüche und eine Kontaminierung des Grundwassers. „Die Kammer ist der Auffassung, dass es an der erforderlichen Vorprüfung des Einzelfalles nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung gefehlt habe und sich die Gemeinde darauf mit Erfolg berufen könne“, lautet die Begründung des Verwaltungsgerichts. Es sei ein richtungweisendes Urteil, sagt Peter Lehnert, Bürgermeister der Gemeinde Nalbach und verweist auf den Plan der RAG, die Pumpen auch in anderen ehemaligen Gruben abzustellen.

Die umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion im saarländischen Landtag, Dagmar Ensch-Engel, bezeichnet das Urteil als „schallende Ohrfeige des Gerichts. Es wird immer offensichtlicher, dass der Konzern RAG aus finanziellen Gründen keine Rücksicht auf die Umwelt nimmt“. Hubert Ulrich, der ehemalige Landesvorsitzende der Grünen, begrüßt ebenfalls die Entscheidung. „Wir sind durch das Urteil zu 100 Prozent bestätigt, dass die Genehmigung des Sonderbetriebsplans durch den damaligen Wirtschaftsminister Heiko Maas rechtswidrig war.“ Unter der Federführung von Ulrich hatte die Grünen-Landtagsfraktion bereits 2015 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zum selben Schluss gelangt war. Auch die Grünen sprechen von einer schallenden Ohrfeige – für Heiko Maas. Dessen Genehmigung wiege „umso schwerer, als dass im Vorfeld die eigenen Fachbehörden diesen Schritt für nicht verantwortbar gehalten haben und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bemängelt hat, dass man keine unabhängigen Gutachten zu möglichen Umweltauswirkungen eingeholt hat.“

Das Verwaltungsgerichts-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat eine Berufung zugelassen. Die RAG wird nun die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und erst danach prüfen, ob sie weitere Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Der Sonderbetriebsplan sei nach Auffassung der RAG rechtsmäßig, auch weil das Gericht bereits in der ersten mündlichen Verhandlung im Dezember die Argumente der Gemeinde Nalbach gegen den Grubenwasseranstieg (etwa Hebungen und Erschütterungen) entkräftet habe.

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