Multifunktionsfeld bleibt in Betrieb - jedenfalls vorerst

Großrosseln. Das Multifunktionsfeld in Großrosseln, das wegen der von ihm ausgehenden Lärmbelästigung Anlass gegeben hat zu Anwohner-Beschwerden und sogar zu einer Anwohner-Klage (wir haben berichtet), darf vorerst weiter betrieben werden. So hat es das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden

Großrosseln. Das Multifunktionsfeld in Großrosseln, das wegen der von ihm ausgehenden Lärmbelästigung Anlass gegeben hat zu Anwohner-Beschwerden und sogar zu einer Anwohner-Klage (wir haben berichtet), darf vorerst weiter betrieben werden. So hat es das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden. Wie Bürgermeister Peter Duchene in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend weiter mitteilte, hatte die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht, der Gemeinde auferlegt, den Betrieb auf dem Feld zu unterbinden. Dagegen habe die Kommune Einspruch eingelegt. Und das Oberverwaltungsgericht habe dem stattgegeben - das zeige, meinte Duchene, "dass wir auf dem richtigen Dampfer sind". Allerdings ist damit noch nicht der Rechtsstreit um das Multifunktionsfeld entschieden, sondern nur ein Eilantrag des klagenden Anliegers. Im Hauptsacheverfahren, das noch aussteht, hat das Gericht zu entscheiden, ob die Kommune das Feld wieder beseitigen muss. dd

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