Mordversuch an Polizisten: Zweifel an verminderter Schuldfähigkeit

Saarbrücken. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Heckenschützen von Wallerfangen vor dem Landgericht hat gestern der Angeklagte angekündigt, er wolle sich zu den Vorwürfen äußern. Die Erklärung kam, während der gerichtspsychiatrische Gutachter begann, zur Frage der eingeschränkten Schuldfähigkeit zu sprechen

Saarbrücken. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Heckenschützen von Wallerfangen vor dem Landgericht hat gestern der Angeklagte angekündigt, er wolle sich zu den Vorwürfen äußern. Die Erklärung kam, während der gerichtspsychiatrische Gutachter begann, zur Frage der eingeschränkten Schuldfähigkeit zu sprechen. Der 44-jährige Angeklagte hatte am fetten Donnerstag 2005 aus einem Hinterhalt auf einen Polizisten geschossen. Zuvor war er etwa eineinhalb Stunden von der Polizei wegen Trunkenheit in Gewahrsam genommen worden. Für den Gutachter reichte die Tatsache, dass der Angeklagte reichlich dem Alkohol zugesprochen hatte, nicht aus, um eine verminderte Schuldfähigkeit zu konstatieren. Die Handlungen nach der Entlassung aus dem Gewahrsam seien dafür zu geplant abgelaufen. Mitte Januar 2013 will sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern. jht

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort