Mord-Prozess gegen Hugo Lacour: Richter lehnen Wiederaufnahme ab

Saarbrücken. Der Mord-Prozess gegen Hugo Lacour (67, Foto: BuB) wird nicht neu aufgerollt. Das hat das Oberlandesgericht entschieden - fast 14 Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung des früheren Saarbrücker Rotlichtkönigs zu lebenslanger Haft wegen Mordes an dem Geschäftsmann Heinz W

Saarbrücken. Der Mord-Prozess gegen Hugo Lacour (67, Foto: BuB) wird nicht neu aufgerollt. Das hat das Oberlandesgericht entschieden - fast 14 Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung des früheren Saarbrücker Rotlichtkönigs zu lebenslanger Haft wegen Mordes an dem Geschäftsmann Heinz W.Die obersten Strafrichter des Landes bestätigten damit einen Beschluss des Landgerichts von Ende 2010 und wiesen den Antrag Lacours auf Wiederaufnahme zurück. Es war der dritte entsprechende Antrag des französischen Staatsbürgers. Lacour hatte immer bestritten, etwas mit dem spurlosen Verschwinden seines Rotlicht-Bekannten im Jahr 1985 zu tun zu haben. Während der Haft und nach seiner Entlassung 2009 suchte er Zeugen, die W. noch nach dessen Verschwinden lebend gesehen haben wollen. Deren Aussagen reichten aber den Richtern nach so langer Zeit nicht zur Wiederaufnahme. wi

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