Ministerium stellt klar: Ferienjob gefährdet Kindergeld nicht mehr

Regionalverband · Wenn Kinder in den Ferien arbeiten, fallen unter Umständen Steuern an. Im SZ-Artikel „Schüler dürfen erst mit 13 Jahren jobben“ vom 23.

Mai wurde jedoch eine veraltete Rechtslage zitiert. Darauf weist der Leiter des Ministerbüros im Ministerium für Finanzen und Europa, Daniel Kempf, hin.

"Steuern werden ab einem Einkommen über 7664 Euro pro Jahr fällig, und wer mehr als 8600 Euro im Kalenderjahr verdient, gefährdet das Kindergeld", stand in dem Artikel. Kempf moniert dazu: "Richtig müsste es indes heißen: "Übersteigt der Verdienst des Kindes 8130 Euro im Kalenderjahr (den so genannten Grundfreibetrag), können Steuern anfallen." Das Kindergeld sei seit dem vergangenen Jahr hingegen nur noch in Ausnahmefällen bei Ferienjobbern in Gefahr. "Seit 2012 ist die für volljährige Kinder geltende Einkunftsgrenze (in Höhe von 8004 Euro), bei deren Überschreiten das Kindergeld weggefallen wäre, entfallen. Demnach gefährdet ein Ferienjob nicht mehr die Gewährung des Kindergeldes", erklärt Kempf. Die Ausnahme von der Regel treffe allerdings nur Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem vollendeten Studium. Kempf: "Etwas anderes gilt nur, wenn das Kind bereits eine Ausbildung in Form einer Lehre oder eines Studiums abgeschlossen hat."

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