Ministerin entschuldigt sich bei Justizopfer

Saarbrücken/Marpingen · Justizministerin Anke Rehlinger (SPD) will sich persönlich bei dem Marpinger Norbert Kuß entschuldigen. Der wurde Opfer eines Justizskandals, saß nach einem Fehlurteil fast zwei Jahre unschuldig im Gefängnis.

 683 Tage saß Norbert Kuß aus Alsweiler nach einem Fehlurteil des Landgerichts unschuldig im Gefängnis. Foto: Rolf Ruppenthal

683 Tage saß Norbert Kuß aus Alsweiler nach einem Fehlurteil des Landgerichts unschuldig im Gefängnis. Foto: Rolf Ruppenthal

Foto: Rolf Ruppenthal

. Der Justizskandal im Fall des heute 70-jährigen Norbert Kuß aus dem Marpinger Ortsteil Alsweiler schlägt hohe Wellen. Kuß wurde nach mehr als zehnjähriger Verfahrensdauer rechtskräftig vom Vorwurf des mehrfachen sexuellen Missbrauchs an seiner früheren Pflegetochter Susi (Name geändert) freigesprochen (die SZ berichtete). Das Schöffengericht am Amtsgericht Neunkirchen hob am 7. November 2013 ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken auf. Die Richter der Jugendkammer hatten den Beamten, der stets seine Unschuld beteuerte, 2004 zu drei Jahren Haft verurteilt. Eine Gerichtssachverständige hatte belastende Aussagen des Mädchens als "mit hoher Wahrscheinlichkeit" glaubwürdig eingestuft. Kuß saß 683 Tage unschuldig im Gefängnis und wurde zwangsweise aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

Justizministerin Anke Rehlinger (SPD) will sich jetzt persönlich bei Kuß und seiner Familie, die im Lauf des überlangen Verfahrens wiederholt vor dem Ruin stand, entschuldigen. Dies teilte Ministeriumssprecher Bernd Weber der SZ auf Anfrage mit: "Die Ministerin will sich mit Herrn und Frau Kuß treffen und ihr Bedauern über die Vorkommnisse zum Ausdruck bringen." Bei dem Treffen sollen neben dem persönlichen Erlebnisbericht des Justizopfers auch Vorschläge besprochen werden, wie künftig solche gravierenden Fehler vermieden werden können.

Justizintern wird der Fall voraussichtlich Konsequenzen haben. Die Dauer des Verfahrens vor den einzelnen Gerichten kommt auf den Prüfstand. Der Präsident des Oberlandesgerichtes, Roland Rixecker, hat eine Untersuchung eingeleitet. Auch der Rechtsausschuss des Landtages hat sich nach der Veröffentlichung unserer Zeitung eingeschaltet. Die Landesregierung sei in der Sitzung am Donnerstag nächster Woche zu einem Bericht im Fall Kuß aufgefordert. Dies teilte der Sozialpolitiker Hermann Scharf (CDU), selbst Mitglied des Gremiums, mit. Dann soll auch die Stellungnahme wieder auf den Tisch kommen, die die Justiz vor Jahren dem Petitionsausschuss nach einer Eingabe des Betroffenen vorgelegt hatte.

Die Saar-Justiz fahndet derweil in "dem tragischen Fall" intern weiter nach den Originalakten. Nach drei Wochen wurde dazu am Dienstag eine SZ-Anfrage an das Ministerium beantwortet. Demnach wurden die Unterlagen Ende November 2011 vom Landgericht an die Staatsanwaltschaft geschickt. Dort wurde aber kein Eingang registriert. Da beim Landgericht der Ausgang von Strafakten von einer mobilen Scann-Einheit durch den Barcode erfasst wird, sei auszuschließen, dass die Akte dort verloren ging. Das Ministerium beziffert die Verzögerung durch den Aktenverlust auf "rund fünf Monate". Mit Hilfe des Verteidigers Jens Schmidt habe die Staatsanwaltschaft die Akten rekonstruiert. Um künftige Pannen beim Aktentransport zu vermeiden, werde derzeit überprüft, ob das beim Gericht eingesetzte System auch bei der Staatsanwaltschaft zum Einsatz kommt. Unklar ist übrigens bislang, ob bei der Staatsanwaltschaft im Fall Kuß überhaupt eine interne Verlustanzeige erfolgte. Ein vergleichbarer Fall mit einer solchen Tragweite sei, so Ministeriumssprecher Weber, nicht bekannt. Im laufenden Geschäftsbetrieb komme es immer wieder vor, dass wegen verschwundener Unterlagen die Akten rekonstruiert werden müssen. Die Staatsanwaltschaft meldet 42 Fälle für 2011, 19 für 2012 und für 2013 bislang 35.

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