Messerstecher zu fast drei Jahren Haft verurteilt

Saarbrücken/Homburg. Das Saarbrücker Schwurgericht hat gestern einen 25-jährigen Pizzabäcker wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, im Dezember 2006 einen 41-jährigen Fliesenleger in einem Streit mit Messerstichen vor dem Homburger Bahnhof lebensgefährlich verletzt zu haben

Saarbrücken/Homburg. Das Saarbrücker Schwurgericht hat gestern einen 25-jährigen Pizzabäcker wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, im Dezember 2006 einen 41-jährigen Fliesenleger in einem Streit mit Messerstichen vor dem Homburger Bahnhof lebensgefährlich verletzt zu haben. Das Gericht ging in seinem Urteil nicht von einer Tötungsabsicht aus. Der Chef der Homburger Rechtsmedizin, Professor Jochen Wilske, erläuterte, dass einer der mindestens drei Stiche die Schlagader nahe der Wirbelsäule getroffen habe. Die Verletzung sei lebensgefährlich gewesen. Dank einer Notoperation habe das Opfer überlebt. Dessen Anwalt hielt in seinem Plädoyer den versuchten Totschlag für erwiesen. Der Täter habe sich sogar vor Freunden damit gebrüstet: "Ich habe den abgestochen." Das Strafmaß stellte er ins Ermessen des Gerichts, erwartete aber mindestens fünf Jahre.Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen nicht von einer Tötungsabsicht aus und plädierten auf Bewährungsstrafe. Auch die Große Strafkammer sah nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nur gefährliche Körperverletzung als erwiesen an. Die verhängte Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten kann aber nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Weil sich das Verfahren erheblich verzögerte und damit rechtsstaatlichen Erfordernissen nicht genügte, gelten vier Monate der Strafe inzwischen als verbüßt. jht

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