Merzig reiht sich in die Reihe der Kläger gegen Zensus ein

Merzig · Die Stadt Merzig wird sich auch weiterhin am laufenden Widerspruchsverfahren gegen die Volkszählung „Zensus 2011“ beteiligen. Dies beschloss der Stadtrat in seiner letzten Sitzung 2013 bei vier Gegenstimmen mit großer Mehrheit.

Insgesamt 24 der 52 saarländischen Kommunen hatten seit Bekanntgabe der Zensus-Ergebnisse angekündigt, Widerspruch gegen diese Volkszählung einzulegen. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT) strebt ein von ihm koordiniertes Musterverfahren einer ausgewählten Kommune an, an dessen Kosten sich alle übrigen Kommunen, die den Zensus anfechten wollen, beteiligen sollen. Im November hatte es diesbezüglich in Saarlouis eine Besprechung aller betroffenen Kommunen auf Einladung des SSGT gegeben, an dem 19 der erwähnten 24 Gemeinden teilgenommen hatten. Bereits im Vorfeld hatten zwei Kommunen bekannt gegeben, dass sie ihren Widerspruch zurückziehen wollen. Die 19 Städte und Gemeinden, die an dem Treffen teilnahmen, verständigten sich dort darauf, dass die Kosten für das Muster-Widerspruchsverfahren zu gleichen Teilen untereinander aufgeteilt werden sollen.

Welche Kommune stellvertretend für alle anderen das Verfahren unter Koordination des SSGT führen soll, ist noch nicht bekannt. Ebenso lässt sich nach Auskunft der Merziger Verwaltung derzeit schwer abschätzen, wie hoch der Kostenanteil sein dürfte, der auf die Kreisstadt zukommt. Gegen die weitere Teilnahme am Widerspruchsverfahren sprachen sich die Vertreter von Grünen und Linken aus. Klaus Borger (Grüne) sagte, die Klage wäre ein finanzielles Abenteuer. Seit das Gemeindeenwicklungskonzept für die Kreisstadt vorliege, sei bekannt, "dass wir wohl hinnehmen müssen, dass Merzig dauerhaft unter 30 000 Einwohner haben wird", sagte Borger. Laut Zensus ist Merzig unter die Grenze von 30 000 Einwohnern gerutscht, was unter anderem zur Folge hat, dass der Verwaltungschef künftig nur noch den Status eines Bürgermeisters haben wird. Alle übrigen Fraktionen unterstützten jedoch das Ansinnen der Verwaltung, sich weiter am Widerspruchsverfahren zu beteiligen.

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