Prostituiertenschutzgesetz Meldeschein kostet Prostituierte 30 Euro

Saarbrücken · Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken stellt ab sofort Anmeldebescheinigungen für im Saarland tätige Prostituierte aus. Das Ende Oktober vom Landtag verabschiedete entsprechende Landesausführungsgesetz ist am 14. Dezember in Kraft getreten und sieht vor, dass der Regionalverband saarlandweit für die Gesundheitsberatungen und das Anmelde- und Erlaubnisverfahren für Prostituierte sowie für Prostitutionsbetriebe zuständig ist. Der Regionalverband schätzt, dass saarlandweit etwa 1500 Prostituierte tätig sind.

 Jetzt gibt’s Meldescheine für Prostituierte im Saarland (Symbolbild).

Jetzt gibt’s Meldescheine für Prostituierte im Saarland (Symbolbild).

Foto: dpa/Boris Roessler

Über die kostenlose gesundheitliche Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der behördlichen Anmeldung vorzulegen ist. Wie der Regionalverband mitteilt, beträgt die Gebühr für die Ausstellung der behördlichen Anmeldebescheinigung 30 Euro. Auf Wunsch ist für fünf Euro zusätzlich auch die Ausstellung einer Alias-Bescheinigung möglich. Beide Bescheinigungen sind immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen. Sollte es im Zuge der Umsetzung zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen, entstehen den Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt keine Nachteile, so der Regionalverband.

Für die Beratung und die behördliche Anmeldung müssen Termine vereinbart werden: Gesundheitliche Beratung unter Tel. (06 81) 5 06 53 61 oder (0681) 5 06 53 21; Behördliche Anmeldung unter Tel. (0681) 5 06 53 17 oder (0681) 5 06 53 18. Per E-Mail an prostituiertenschutz@rvsbr.de. Weitere Informationen gibt es unter www.regionalverband-saarbruecken.de/prostituiertenschutz.

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