Melcher-Prozess: Ex-Projektsteuerer muss nicht aussagen

Saarbrücken · Im Prozess des Ex-Vorstands der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Ralph Melcher gegen seinen alten Arbeitgeber hat das Landgericht gestern dem ehemaligen Projektsteuerer Gerd Marx ein Zeugnisverweigerungsrecht zugebilligt. Hierüber wurde gestern ein „Zwischenurteil“ verkündet.

Marx war als Zeuge benannt. Der Vorsitzende der 4. Zivilkammer sah einen engen Zusammenhang der Verfahren Melcher und Marx. Auf beide könnten erhebliche Schadenersatzforderungen zukommen, hieß es. Es bestehe die Gefahr, dass sich Marx bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belaste.

Gleich vier Kündigungen hatte Melcher erhalten. Er soll seine Kompetenzen überschritten haben und ist inzwischen wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten rechtskräftig verurteilt. Es ging auch um luxuriöse Restaurantbesuche gemeinsam mit Marx auf Kosten der Stiftung. Hätte Marx Melcher im Prozess gegen seine Kündigung entlasten können? Diese Frage bleibt nach dem Zwischenurteil unbeantwortet. Aber Melcher will das nicht hinnehmen. Sein Anwalt kündigte gestern an, dass er gegen die Entscheidung vorgehen werde, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Ob Marx - der ebenfalls mit der Stiftung im Streit liegt - Zeuge sein wird, liegt jetzt bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht.

Wegen der angekündigten Berufung hat Melchers Anwalt auch der Fortführung des Prozesses widersprochen. Die Richter gaben Melchers Seite recht. Die Beweisaufnahme wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

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