Meinungsäußerung ist ein Grundrecht

Meinungsäußerung ist ein GrundrechtZum Artikel: "Anwohner ärgert Sperrmüll am Juz" vom 9. April: Freie Meinungsäußerung ist keine Verhöhnung. Frau Preßmann klagt eine angebliche Verhöhnung des Oberbürgermeisters auf Plakaten durch die Juz-Jugendlichen an

Meinungsäußerung ist ein GrundrechtZum Artikel: "Anwohner ärgert Sperrmüll am Juz" vom 9. April: Freie Meinungsäußerung ist keine Verhöhnung. Frau Preßmann klagt eine angebliche Verhöhnung des Oberbürgermeisters auf Plakaten durch die Juz-Jugendlichen an. Dabei kritisieren die Jugendlichen durch karikaturistische Mittel nur den Oberbürgermeister in Bezug auf sein politisches Handeln - und das ist auch ihr gutes Recht! Wir sollten uns freuen, wenn Jugendliche an der demokratischen Gesellschaft partizipieren und ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Schrift und Bild nutzen. Dazu gehören natürlich auch Transparente am Haus. Es macht mich nachdenklich, wenn auch heutzutage noch für manche Bürger offenbar der äußere Eindruck einer Stadt wichtiger ist, als die Freiheit ihrer Bewohner, ihre Meinung zu äußern.Christian Bohr, Rohrbach

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