Meilenstein für Rechte von Behinderten

Saarbrücken. Das Hindernis ist das Problem - nicht der Mensch im Rollstuhl vor dem Hindernis. Mit dieser These lässt sich das Saarbrücker Rechtsforum zum Thema "Sozialrecht für behinderte Menschen" zusammenfassen. Dort skizzierte der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, die Geschichte und die Zukunft dieses eher jungen Rechtsgebietes

Saarbrücken. Das Hindernis ist das Problem - nicht der Mensch im Rollstuhl vor dem Hindernis. Mit dieser These lässt sich das Saarbrücker Rechtsforum zum Thema "Sozialrecht für behinderte Menschen" zusammenfassen. Dort skizzierte der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, die Geschichte und die Zukunft dieses eher jungen Rechtsgebietes. Aufhänger war das UN-Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, das Ende März in Deutschland in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen markiert für Masuch einen entscheidenden Punkt in Richtung einer zukünftigen Behindertenpolitik. Dabei gehe es um die Ermöglichung der Teilnahme am sozialen Leben durch soziale Hilfe. Dass es eine solche Notwendigkeit speziell auch im Umgang mit behinderten Menschen gibt, sei in Deutschland erst spät klar geworden, so Masuch. Und zwar durch die Contergan-Fälle der 60er Jahre. Erst nach den Schädigungen von Kindern im Mutterleib durch ein Medikament habe die öffentliche Wahrnehmung von Behinderung eingesetzt, erst da sei die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Förderung und Eingliederung bewusst geworden. Warum so spät? Traurige Antwort: Das hänge mit der Euthanasie-Politik der Nazi-Zeit bis 1945 zusammen. Damals wurden Behinderte aller Altersstufen massenhaft ermordet. In den Folgejahrzehnten gab es deshalb in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern relativ wenige Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. Das setzt sich bis heute bei der Zahl der Betroffenen nun mittleren Alters fort. Damit zurück aktuellen und künftigen Rechtspolitik. Ihre Linie werde durch zwei Vorgaben geprägt. Das Grundgesetz, in dem es seit Anfang der 90er Jahre heißt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Und durch die aktuelle UN-Konvention. Beide Regelwerke verdeutlichen laut Masuch, dass heutzutage die Lebensqualität einer Gesellschaft (auch) davon abhängt, wie sie sich gegenüber Menschen mit Behinderung verhält. Die Gesellschaft habe hier die Verantwortung für die Eingliederung übernommen. Sie müsse den Betroffenen die Möglichkeit zur Teilhabe eröffnen und Barrieren beseitigen. Denn: Das Problem sei nicht der Rollstuhlfahrer. Das Problem seien die Hindernisse um ihn herum, die unsere Gesellschaft aufgebaut habe. Die Gesellschaft und damit wir alle seien dafür verantwortlich, diese Hindernisse zu beseitigen. Das sei zwar eine Herkulesaufgabe. Aber sie sei zu schaffen. wi

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