Stuttgart/Saarbrücken Mehrjährige Haftstrafen für „Paradise“- Bordellbetreiber

Stuttgart/Saarbrücken · Das Landgericht Stuttgart hat zwei Verantwortliche der „Paradise“-Bordellkette zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

 (Symbolbild).

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Gericht sprach am Mittwoch nach elf Monaten Verhandlung den 65-jährigen Bordellbetreiber Jürgen Rudloff und den 52 Jahre alten Marketingverantwortlichen Michael Beretin wegen Beihilfe zur Zuhälterei und zum schweren Menschenhandel schuldig. Es verurteilte die beiden zu Haftstrafen von fünf Jahren sowie drei Jahren und drei Monaten.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten es die beiden Verantwortlichen der „Paradise“-Bordelle in Leinfelden-Echterdingen in Baden-Württemberg und in Saarbrücken-Burbach ermöglicht, dass dort von März 2008 bis Dezember 2014 mindestens 17 „den Gewalttätigkeiten von Menschenhändlern und Zuhältern ausgelieferte junge Frauen zeitweise der Prostitution ohne wesentlichen eigenen Verdienst nachgehen mussten“. Der verurteilte Marketingchef Michael Beretin war Geschäftsführer des „Paradise“-Bordells in Saarbrücken-Burbach.

Das Saarbrücker Bordell der Kette „Paradise“ hatte gleich zu seiner Eröffnung im Juli 2014 Schlagzeilen gemacht. Drei nackte Aktivistinnen der Femen-Bewegung hatten aus Protest gegen das Bordell auf dem Gelände mehrere Gäste sowie Rudloff und Beretin mit Äpfeln beworfen. Die Polizei wertete das als Hausfriedensbruch, die Aktion hatte aber kein juristisches Nachspiel. Rund 50 Demonstranten hatten zudem außerhalb des Areals friedlich gegen das Bordell demonstriert (wir berichteten). In dem Etablissement sollen zu Beginn rund 50 Prostituierte gearbeitet haben. Das Bordell, das angeblich eines der größten in Europa sein sollte, war in der Öffentlichkeit stark umstritten.

In Saarbrücken gehen nach Schätzungen der Polizei bis zu 1000 Frauen der Prostitution nach. Zudem soll es etwa 200 Prostitutionsstätten (gewerbliche Zimmervermietung, Bordelle, Nachtclubs) geben. Begünstigt wird das Angebot durch die Grenznähe zu Frankreich und Luxemburg, wo Bordelle verboten sind.

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