Mehr Sicherheit auf Wanderwegen

Saarbrücken · Zwei Mal im Jahr sollten auf Wanderwegen Bauwerke wie Brücken, Geländer und Rastplätze kontrolliert werden. Dazu rät der neue Leitfaden „Sicherheit auf Wanderwegen“ der Tourismuszentrale.

 Das Rettungskonzept, das der Leitfaden für Wanderwege vorstellt, wurde auf dem Saar-Hunsrück-Steig schon umgesetzt. Foto: VA

Das Rettungskonzept, das der Leitfaden für Wanderwege vorstellt, wurde auf dem Saar-Hunsrück-Steig schon umgesetzt. Foto: VA

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Fast zehn Monate nach dem tödlichen Unfall eines 60-Jährigen auf einem Premium-Wanderweg bei Losheim hat jetzt die Tourismuszentrale Saar (TZS) den Leitfaden "Sicherheit auf Wanderwegen" erstellt. Die 15-seitige Broschüre gibt Wegebetreibern und Kommunen bei der Planung neuer und bei der Pflege bestehender Wanderwege Empfehlungen in puncto Sicherheit. Nach dem tragischen Unfall äußerten die hiesigen Kommunen den Wunsch, dass die TZS das Thema "Sicherheit auf Wanderwegen" zentral koordiniert, wie TZS-Geschäftsführerin Birgit Grauvogel erklärte. Im November 2012 hatte die TZS einen Workshop zum Thema "Sicherheit auf Wanderwegen" veranstaltet. Teilgenommen hatten daran unter anderem Vertreter von Kommunen und Landkreisen, des Rettungszweckverbandes und des Gemeindeversicherungsverbandes.

Im ersten Teil beschreibt der Leitfaden, worauf beim Errichten von Bauwerken entlang der Premium-Wege zu achten ist. "Grundsätzlich gilt, dass Grundstücks- und Waldbesitzer, die einen Weg betreiben, verkehrssicherungspflichtig sind", sagt Klaus Wallach, zuständig unter anderem für die Projektkoordination bei der TZS. Die Verkehrssicherungspflicht beziehe sich für den Wegebetreiber auf walduntypische Gefahren. Das heißt auf alles, was auf und am Weg errichtet worden ist, etwa Brücken, Geländer und Rastplätze. "Es ist darauf zu achten, dass Bauwerke dauerhaft sicher sind und nicht nur für eine Saison." Wegebetreiber sollten am besten in einem Verzeichnis die Bauten erfassen und beschreiben, so Wallach. Des Weiteren solle in einem Kataster festgehalten werden, wer die Bauwerke wie oft prüft. Alle Bauwerke sollten in der Regel zwei Mal im Jahr einer Kontrolle unterzogen werden.

Außerdem stellt der Leitfaden ein Rettungskonzept für Wanderwege vor. Exemplarisch sei dieses beim Saar-Hunsrück-Steig schon umgesetzt worden, berichtet Wallach. Alle zwei bis drei Kilometer entlang des Fernwanderweges habe man Rettungspunkte angelegt. "Der in Not geratene Wanderer kann an einem solchen Rettungspunkt die 112 anrufen", sagt Wallach. Über Straßen und unbeschrankte Wege könnten Rettungsfahrzeuge dann diese Notfall-Punkte anfahren. Zusätzlich zu den Rettungspunkten empfehle man, wie beim Saar-Hunsrück-Steig umgesetzt, auf Schildern den Kilometerstand anzugeben. Der Leitfaden hat eine Auflage von 150 Stück und ist allen 52 Kommunen, den sechs Landkreisen, dem Saar-Umweltministerium und dem Saarwaldverein zugegangen.

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