Katastrophenhilfe Noch mehr Saarländer bekommen Hilfe nach Starkregen
Saarbrücken · Die Landesregierung hat beschlossen, die Liste der Hilfeempfänger nach den Starkregen im Mai und Juni dieses Jahres zu erweitern.
Außerdem hat der Ministerrat die Antragsfrist für alle Schadensmeldungen der bisherigen und der jetzt neu aufgenommenen Gebiete laut Finanzministerium bis zum 30. September verlängert. Betroffene können sich an ihre Gemeinde oder den zuständigen Landkreis wenden. „Die hohe Anzahl bereits vorliegender Anträge und Anfragen auf Soforthilfe macht deutlich, dass es einen hohen Hilfebedarf gibt. Damit können wir zumindest einen kleinen finanziellen Beitrag zur Linderung der Notlage leisten“, erklärte Saar-Finanzminister Peter Strobel. Folgende Gebiete wurden zusätzlich auf die Liste der Schadensgebiete aufgenommen:
– Für das Schadensereignis vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018: Die Ortsteile St. Ingbert-Hassel, Rentrisch und Oberwürzbach sowie Kleinblittersdorf-Sitterswald.
– Für das Schadensereignis am 9. Juni 2018: Die Ortsteile Bebelsheim und Bliesmengen-Bolchen der Gemeinde Mandelbachtal.
– Für das Schadensereignis am 11. Juni 2018: Die Ortsteile Lebach (Stadt), Aschbach, Gresaubach, Thalexweiler, Steinbach (Stadt Lebach) und Landsweiler in der Gemeinde Lebach. Heusweiler-Holz und alle Ortsteile der Gemeinden Schmelz, Eppelborn, Wadern und Weiskirchen sowie der Ortsteil Namborn-Furschweiler.